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In behördlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind immer häufiger naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die auch für andere Ämter in der Kommune von Bedeutung sind.
Ermessen ermöglicht Kommunalbehörden, flexibel zu handeln und einzelfallgerechte Entscheidungen zu treffen. Häufig wird Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt. Ermessensspielräume werden gar nicht erst erkannt, Mitarbeitende nutzen die Möglichkeit zur Abwägung nicht gesetzeskonform oder begründen ihre Entscheidung nur unzureichend. Und häufig kommen dann die Gerichte ins Spiel. Sie prüfen, ob die Kommunalbehörden klare Ermessensleitlinien und dokumentierte Abwägungsprozesse vorhalten.
Kreisangehörige Städte und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Natur und Lebensqualität vor Ort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Ob Grünflächen, Parks, Gewässer oder kommunale Wälder – gerade im Siedlungsraum können Kommunen wichtige Beiträge zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Klimaanpassung und zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen: Neue gesetzliche Vorgaben, etwa durch die EU-Wiederherstellungsverordnung, sowie naturschutzrechtliche Anforderungen in der Bauleitplanung machen das Themenfeld zunehmend komplex.
Besuchen Sie uns an unserem Stand auf der Kommunalen Informations-Börse Thüringen! Am 30.September 2026 sind wir auf der begleitenden Ausstellung zur 36. Ordentlichen Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Messe Erfurt, Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt.
Verwilderte Katzen leben ein oft von Krankheit, Hunger und Leid geprägtes Dasein abseits der sonst für Hauskatzen praktizierten menschlichen Fürsorge. An vielen Orten kümmern sich Privatpersonen oder in Vereinen organisierte Ehrenamtliche um diese Katzen. Kommunen und Tierheime übernehmen teils die Finanzierung.
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen und in die Lage zu versetzen, eine rechtssichere Auswertung und Interpretation der von den selbstständigen Antragstellenden und Leistungsberechtigten eingereichten Belege zur Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII vorzunehmen.
Fast jeder kennt die Doku-Soap, in der ein Restauranttester Gastronomiebetriebe genau unter die Lupe nimmt. Was für den Fernsehzuschauer Fiktion ist, gehört für Beschäftigte in den Ordnungsämtern, die mit dem Vollzug des Gaststättenwesens betraut sind, zum Arbeitsalltag.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören zur Kontrolle der Produktionshygiene als Schwerpunkt auch das Schädlingsmanagement (Prävention, Monitoring, Bekämpfung).
Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur ist auch als „Wiederherstellungsverordnung“ oder kurz: W-VO bekannt. Artikel 8 der W-VO benennt Vorgaben zur „Wiederherstellung städtischer Ökosysteme“.