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Im kommunalen Verwaltungshandeln haben erbrechtliche Themen einen hohen Stellenwert.
Besuchen Sie uns an unserem Stand bei der Fortbildungsveranstaltung und dem Verbandstag des Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Thüringen e.V. am 07./08. Mai 2026 in Arnstadt!
Wir arbeiten seit Jahren mit den Verbänden der Lebensmittelkontrolleure zusammen. Auch dieses Jahr präsentieren wir auf dem Verbandstag in Thüringen unsere praxisgerechten und zertifizierten Probematerialien sowie weiteres Zubehör für die Lebensmittelüberwachung. Nutzen Sie die Gelegenheit für ein informatives Gespräch.
Die Wahrnehmung ehrenamtlicher Arbeit ist ein sehr wesentlicher und wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung. Durch ehrenamtliche Kräfte wird in den vielfältigen Bereichen unseres Zusammenlebens Jahr für Jahr eine Leistung erbracht, die volkswirtschaftlich im zweistelligen Milliardenbereich liegt und welche die öffentliche Hand weder organisieren noch finanzieren könnte.
Ordnungsämter ächzen immer häufiger unter einer enormen Arbeitslast. Hoch sind die alltäglichen Anforderungen an Rechtssicherheit, Verwaltungsqualität und Wirtschaftlichkeit.
Kommunen und kommunale Unternehmen stehen immer häufiger vor der Frage des Erkennens, der Beurteilung und der Absicherung vorhandener Schadenszenarien, die sich in vielen Bereichen kommunalen Handelns realisieren können.
Strafrechtliche Sanktionen machen auch vor Mitarbeitenden in Kommunalverwaltungen nicht halt. Neben den allgemeinen Straftaten müssen sie als Angehörige des Öffentlichen Dienstes zudem besondere Verbote beachten.
Die Vorbereitung von Gemeinden und Städten auf Krisen und Katastrophen ist in Deutschland absolut unzureichend. In Zeiten von multiplen Risiken und Krisen ist es unabdingbar, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und die Funktionsfähigkeit der Gemeinden/Städte und ihrer Behörden (zum Beispiel der Feuerwehr) zu gewährleisten. In diesem Seminar zeigt Ihnen Daniel Strecker, wie Sie vielen Gefahren entgegenwirken.
Konzepte werden heute vielfach von Bietern im Rahmen von Vergabeverfahren eingefordert, um neben dem Preis ein „einfaches“ qualitatives Bewertungskriterium zu erhalten. Stellt die Erstellung oft die Bieter vor inhaltliche und zeitliche Probleme, folgt für den Auftraggeber die Herausforderung spätestens bei Eingang der Konzepte: Wie sind diese zu bewerten, wie wird die Vergleichbarkeit gesichert und wie muss dies dokumentiert werden?
Im Spannungsfeld einerseits des konkreten Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, seines Leistungsbestimmungsrechts, knappen personellen und zeitlichen Ressourcen bei der Bedarfsplanung und -ermittlung und andererseits der Pflicht zur Ausschreibung bei Vergabereife, ggf. zur Markterkundung und dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz bildet zugunsten von letzterem das Gebot der sog. produktneutralen Ausschreibung eine (weitere) scharfe Grenze.
Die Vergabe von Aufträgen, insbesondere im Bau, aber nicht nur in diesem Bereich steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt des Gebots der losweisen Vergabe gemäß § 97 Abs. 4 GWB. Unabhängig von aktuell diskutierten Erleichterungen bei der Vergabe soll in diesem Webinar betrachtet werden, unter welchen Voraussetzungen bereits jetzt eine Vergabe von einem Auftrag an einen Generalunternehmer rechtlich zulässig, d.h. ein Absehen von der losweisen Vergabe möglich ist.