Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrein-Westfalen Nr. 16 vom 13. Juni 2014 wurde die Verordnung zur Änderung der Fischerprüfungsordnung vom 26. Mai 2014 verkündet.
Artikel 1 Nr. 9 ändert die Fischerprüfungsordnung vom 26. November 1997 in Anlage 4. Im Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ersetzt der Gesetzgeber das Landeswappen durch das Wappen des Kreises bzw. der Stadt. Daneben gibt es eine geringfügige redaktionelle Änderung.
Neben dem aktuellen Prüfungszeugnis liefert Ihnen der Deutsche Gemeindeverlag Fischereischeinanträge mit Verfügungsteil, die die Gewähr für eine zeitnahe Sachverhaltsaufklärung bieten, Fischereischeine aus strapazierfähigem, haltbarem Material oder rechtssichere Fischereipachtverträge.
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