Im Sächsischen Amtsblatt vom 27. Mai 2016 wurde die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Verwendung von Vordrucken im bauaufsichtlichen Verfahren vom 29. April 2016 veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
Aus dieser Verwaltungsvorschrift sind auf der CD Baurecht für sächsische Kommunen nachfolgende Vordrucke enthalten:
- Bauantrag nach § 68 der Sächsischen Bauordnung
- Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 des Baugesetzbuches,
§ 69 Absatz 1 und 77 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung - Bestätigung der Gemeinde für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 der Sächsischen Bauordnung
- Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 8 der Sächsischen Bauordnung
- Anzeige der Aufnahme der Nutzung nach § 82 Absatz 2 der Sächsischen Bauordnung
- Bestätigung des Eingangsdatums in der Genehmigungsfreistellung
nach § 62 der Sächsischen Bauordnung
Bisherige Formulare dürfen nur noch bis zum 31. August 2016 verwendet werden.
Nutzen Sie für Ihre Bestellung bitte den im Anhang beigefügten Bestellschein. Darin finden Sie Formulare und Organisationsmittel von A wie Aktenumschlag bis Z wie Zeugnis und detaillierte Informationen zu unserer neuen CD Liegenschaftsmanagement.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Fachberater im Innen- und Außendienst für Fragen zur Verfügung.