Die einheitliche Richtlinie zum Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung lässt zwar noch immer auf sich warten. Mit der „Ertragswertrichtlinie“ wurde jedoch ein weiterer Schritt in diese Richtung getan.

Die Ertrags­wert­richt­linie beinhaltet Hinweise für die Ermittlung des Ertragswerts nach §§ 17 bis 20 der Immobilien­wert­er­mittlungs­ver­ordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010. Die Immobilien­wert­ermittlungs­verordnung wurde damals im Bundesgesetzblatt 2010, Seite 639 verkündet.

Die neue Ertrags­wert­richt­linie soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Liegenschaftszinssätze.

Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts ersetzt die Nummern 1.5.5 Absatz 3, 3.1.2, 3.5 bis 3.5.8 sowie die Anlagen 3, 5, 9a und 9b der Wertermittlungsrichtlinien 2006.

Zum Vollzug der Immobilien­wert­ermittlungs­verordnung bieten wir Ihnen aktuell folgende Broschüren an:

  • Broschüre Ertragswertrichtlinie 2015,
    Bestellnummer 00/660/0867/40
  • Broschüre Vergleichswertrichtlinie 2014,
    Bestellnummer 00/660/0865/40
  • Broschüre Sachwertrichtlinie 2012,
    Bestellnummer 00/660/0863/40

Gerne können Sie für Ihren Auftrag unseren Bestellschein verwenden. Darin finden Sie weitere populäre Produkte zum Thema Immobilienwertermittlung. Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Fachberater im Innen- und Außendienst für Fragen zur Verfügung.

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