Die Ertragswertrichtlinie beinhaltet Hinweise für die Ermittlung des Ertragswerts nach §§ 17 bis 20 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010. Die Immobilienwertermittlungsverordnung wurde damals im Bundesgesetzblatt 2010, Seite 639 verkündet.
Die neue Ertragswertrichtlinie soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Liegenschaftszinssätze.
Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts ersetzt die Nummern 1.5.5 Absatz 3, 3.1.2, 3.5 bis 3.5.8 sowie die Anlagen 3, 5, 9a und 9b der Wertermittlungsrichtlinien 2006.
Zum Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung bieten wir Ihnen aktuell folgende Broschüren an:
- Broschüre Ertragswertrichtlinie 2015,
Bestellnummer 00/660/0867/40 - Broschüre Vergleichswertrichtlinie 2014,
Bestellnummer 00/660/0865/40 - Broschüre Sachwertrichtlinie 2012,
Bestellnummer 00/660/0863/40
Gerne können Sie für Ihren Auftrag unseren Bestellschein verwenden. Darin finden Sie weitere populäre Produkte zum Thema Immobilienwertermittlung. Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Fachberater im Innen- und Außendienst für Fragen zur Verfügung.