Die Schonzeit für Nutrias ist vorbei. Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16. April 2018 hat der Verordnungsgeber die Schonzeiten für Nutrias aufgehoben. Damit ist er einer Forderung der Jägerschaft nach einer intensiven Nutria-Bekämpfung nachgekommen.
Im Übrigen bleibt die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes zunächst unverändert.
Zum Vollzug der neuen Rechtsvorschriften erhalten Sie bei uns aktuell folgende Produkte:
- Jagdschein Niedersachsen, Bestellnummer 03/862/0903/01
- Aufkleber „Sonderbestimmungen für Jagd- und Schonzeiten in Niedersachsen“, Bestellnummer 03/862/0906/01
- Aufkleber „Bundesjagdzeiten 2018“, Bestellnummer 00/862/0906/26
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