Novelle der Spiel­ver­ordnung

Während die ersten Änderungen bereits unmittelbar nach Verkündung der Verordnungen in Kraft getreten sind, treten weitere Regelungen aus der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung zum 10. Mai 2015, 10. November 2015, 10. Februar 2016 und 10. November 2019 in Kraft.

Ab November 2019 dürfen höchstens 2 Geld- oder Warenspielgeräte an den in der Spielverordnung genannten Orten aufgestellt werden. Vorab müssen Gewerbetreibende, Hersteller und Aufsteller in den nächsten 5 Jahren zahlreiche andere Maßnahmen ergreifen, um die neuen Regelungen zu erfüllen. Gewerbetreibende müssen durch persönliche Aufsicht und technische Sicherungsmaßnahmen dafür sorgen, dass die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Ab 2016 erhalten Spieler vor Spielbeginn eine Spielerkarte. Durch die aktuelle Regelung in § 13 soll der Glücksspielcharakter gemindert und der Unterhaltungsspielwert bei Geldspielgeräten erhöht werden. Dies erfolgt durch die Einführung einer Spielpause, eines Verbots des Punktespiels und einer Eindämmung der Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten.

Hersteller von Geldspielgeräten müssen an ihren Geräten Warnhinweise auf eine mögliche Spielsucht anbringen und auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten hinweisen. Aufsteller haben sicherzustellen, dass in Spielhallen Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens ausgelegt werden.

Eine Aufstellererlaubnis erhält nur noch, wer an einer Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer teilgenommen hat.

Zum Vollzug der Spielverordnung bietet der Deutsche Gemeindeverlag zwei Arbeitshilfen an. Die Arbeitshilfen beinhalten den aktuellen Gesetzestext und die weiteren Rechtsänderungen auf Grund der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung. Die jeweiligen Normänderungen werden in roter Schrift hervorgehoben. Die Arbeitshilfe 1 zur Spielverordnung (Bestellnummer 00/130/0460/50) berücksichtigt die Rechtsänderungen bis zum 10. November 2015, die Arbeitshilfe 2 zur Spielverordnung (Bestellnummer 00/­130/­0470/­50) beinhaltet die Änderungen gemäß Artikel 4 und 5. Jede Broschüre umfasst 12 Seiten im Format DIN A5. Der Preis der Arbeitshilfen Spielverordnung beträgt jeweils 4,45 EUR.

Die Arbeitshilfen Spielverordnung sind Bestandteil des Formularsortiments Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Gewerberecht.

Weiterführende Informationen enthält die Bestellübersicht „Gewerberecht“.
Unsere Mitarbeiter im Vertriebsinnendienst unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax), dgv@kohlhammer.de und unsere Fachberater draußen vor Ort beantworten gerne Ihre Fragen.

Formularübersicht Gewerberecht

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , , , , , , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.