In das an ökologischen Prinzipien ausgerichtete Jagdgesetz sind in verstärktem Maße neue Erkenntnisse zur Biologie der Wildarten und zu ihren Lebensräumen eingeflossen.
Nachdem die Rahmenregelungskompetenz des Bundes für das Jagdwesen weggefallen ist, legt Nordrhein-Westfalen in einer neuen Jagdzeitenverordnung erstmals für mehr als 10 Tierarten Jagdzeiten abweichend vom Bundesrecht fest. Dies betrifft Schalenwild ebenso wie Feldhasen, Dachse, Minke und Grau-, Kanada- und Nilgänse.
Zum Vollzug der neuen Rechtsvorschriften bieten wir Ihnen aktuell folgende Produkte an:
- Jagdschein NRW, Bestellnummer 05/862/0903/60
- Aufkleber „Sonderbestimmungen für Jagdzeiten NRW“, Bestellnummer 05/862/0906/25
- CD Regulierung von Wild- und Jagdschäden für das Ordnungsamt, Bestellnummer 00/862/0250/90
- Arbeitsmappe Regulierung von Wild- und Jagdschäden für das Ordnungsamt, Bestellnummer 00/862/0200/60
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW wird in einem nächsten Arbeitsschritt auch die Wildbewirtschaftungsrichtlinie an die neuen Rechtsgrundlagen anpassen.
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Fachberater im Innen- und Außendienst für Fragen zur Verfügung.
Gerne können Sie für Ihre Bestellung auch unseren Bestellschein verwenden.