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§§ 18 und 19 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 1. März 1983 (GVBl. S. 51) wurden mit Wirkung zum 1. September 2025 geändert.
Damit gelten veränderte Regelungen für die Bejagung der Nilgans und der Rostgans.
Wer möchte da schon auf neue Jagdscheine für das Land Bayern oder entsprechende Aktualisierungsaufkleber verzichten? Bitte verwenden Sie für Ihren Auftrag den Bestellschein. Unsere Fachberater / Fachberaterinnen im Außendienst freuen sich auf das Gespräch mit Ihnen! Kontaktieren Sie uns bitte unter 0711/7863-7355 (Telefon), 0711/7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.