Neue Jagdzeitenregelungen in Bayern

§§ 18 und 19 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 1. März 1983 (GVBl. S. 51) wurden mit Wirkung zum 1. September 2025 geändert.

Jagdhochsitz auf einer Wiese vor einem Wald

Damit gelten veränderte Regelungen für die Bejagung der Nilgans und der Rostgans.

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