Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein hat den Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – III-6 71-20-00.07 – vom 30. Dezember 2015 zu Vordrucken für die Wildbewirtschaftung erneut aktualisiert.
Geändert wurden die
monatliche Streckenliste gemäß § 22 Absatz 8 LJG-NRW (Anlage 6) und
jährliche STRECKENLISTE gemäß § 22 Absatz 8 LJG-NRW / ABSCHUSSMELDUNG für Rotwild gemäß § 22 Absatz 9 LJG-NRW (Anlage 7).
Gehen Sie auf Nummer sicher. Und setzen Sie nur noch die aktuellen Vordrucke ein. Das federführende Ministerium hat den Jagdbehörden bereits eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen. Bitte verwenden Sie für Ihren Auftrag den vorbereiteten Bestellschein zur Wildbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen. Gerne stehen Ihnen auch unsere Berater im Innen- undAußendienst bei allen Ihren Fragen Rede und Antwort.