Online-Seminar Aktuelles zu Auftragsänderungen im Vergaberecht

Auftragsänderungen haben in der öffentlichen Wirtschaft eine hohe Praxisrelevanz.
Für den vergaberechtlichen Vertragsschluss gelten die eng formalen Grenzen des GWB und Vertragsänderungen sind nicht unbeschränkt zulässig.

Die Vergaberechtsnovelle 2016 brachte erstmals kodifizierte Vorgaben zur Änderung öffentlicher Aufträge. Der einschlägige § 132 GWB weist erhebliche Auslegungsspielräume auf.

Portraibild des Referenten Dr. Wolfgang Heinze

Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Heinze behandelt im Online-Seminar die rechtlichen Möglichkeiten von Auftragsänderungen vor und nach der Zuschlagserteilung sowie die Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Änderung.
Im Fokus stehen zudem problemorientierte und praxisnahe Erläuterungen zur Vorschrift des § 132 GWB und einschlägiger Rechtsprechung.

Zielgruppe:

Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen und kommunale Unternehmen.

Der Referent:

Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.

Seminarinhalte und Anmeldung:

  • Auftragsänderungen vor dem Zuschlag
  • Auftragsänderungen nach dem Zuschlag
  • Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Änderung
  • Neuausschreibungspflicht, De-minimis-Grenze, Bindung an Indexierungen
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Schlussfolgerung

 
Seminartermin: Dienstag, 10. Februar 2026

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.).

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.