Ein weiterer Schritt zum Vollzug der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 wurde mit der Bekanntgabe der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts getan. Das Bundesbauministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Sachwertrichtlinie vom 5. September 2012 am 18. Oktober 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Sachwertrichtlinie – SW-RL – gibt Hinweise für die Ermittlung des Sachwerts nach §§ 21 bis 23 Immobilienwertermittlungsverordnung und ermöglicht damit die Ermittlung des Sach- bzw. Verkehrswertes von Grundstücken nach einheitlichen Kriterien. In Anlage 1 sind nunmehr die Normalherstellungskosten 2010 amtlich verbrieft.
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