Optionspflicht neu geregelt

Der Gesetzgeber hat im Bundesgesetzblatt vom 20. November 2014 (Nr. 52) das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 13. November 2014 verkündet und damit für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern die Möglichkeit geschaffen, die doppelte Staatsbürgerschaft beizubehalten. Hierzu beinhaltet § 29 Absatz 1a des Staatsangehörigkeitsgesetzes detaillierte Regelungen.

Die neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz treten einen Monat nach Verkündung in Kraft.

Formulare zum Vollzug des Staatsangehörigkeitsgesetzes  – Merkblätter, Einbürgerungsanträge, Staatsangehörigkeitsausweisanträge – finden Sie in der gleichnamigen Formularübersicht.

Gerne stehen Ihnen unser Vertriebsinnendienst und unsere Fachberater im Innen- und Außendienst zur Beantwortung aller Ihrer Fragen zur Verfügung.

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , , , , , , , , , , , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.