Ergänzungsblatt zur 12. Auflage des Tatbestandskataloges Straßen­verkehrs­ordnungs­widrig­keiten

Gerne senden wir Ihnen das Ergänzungsblatt auch auf dem Postweg zu.

Den Änderungsbedarf haben folgende Rechtsänderungen ausgelöst.
Aufgrund der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.10.2017 (BGBl. I S. 3549), in Kraft seit 19.10.2017 und des 56. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30.09.2017 (BGBl. I S. 3532), in Kraft seit 13.10.2017 wurden unter anderem die Regelungen zur Nutzung elektronischer Geräte, zur Behinderung von Rettungskräften und zu nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen neu gefasst.
Die Teilnahme an einem / einer Veranstaltung eines nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen(s) stellt ab dem 13.10.2017 eine Straftat dar. Die Tatbestände 129618 (Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil.) und 129624 (Sie veranstalteten als Verantwortlicher ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen.) sind nur noch für Zuwiderhandlungen, die bis zum 12.10.2017 begangen wurden, anzuwenden.

Ihre Fragen beantwortet gerne Ihre persönliche Beraterin / Ihr persönlicher Berater im Außendienst. Oder kontaktieren Sie uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) und dgv@kohlhammer.de

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Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , , , , , , , , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.