Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren 2018

Das Änderungsgesetz eröffnet einem Hundehalter erstmals die Möglichkeit, die festgestellte Gefährlichkeit eines Hundes durch einen erneuten Wesenstest zu widerlegen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber §§ 3 und 9 des ThürTierGefG – so lautet nun die amtliche Abkürzung – neu gefasst.

Aber damit nicht genug. Insgesamt sind 13 der 19 Vorschriften des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren nicht mehr so wie im Jahre 2011, als das Gesetz in Kraft trat.

Zum Vollzug des neuen ThürTierGefG liefern wir Ihnen die CD Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren mit neuen und aktualisierten Formularen zum Frühbesteller Rabatt zum Preis von 79,00 Euro netto, wenn uns Ihr Bestellschein bis zum 20. April 2018 erreicht.

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