Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wild­tier­manage­ment­gesetzes

Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wild­tier­manage­ment­gesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 17. April 2015, Nr. 6 auf den Seiten 202 ff veröffentlicht.

§ 10 DVO JWMG listet 36 Tierarten auf, auf die die Jagd ausgeübt werden darf. Dazu gehören das Rotwild ebenso wie Steinmarder, Nilgänse und Elstern.

Daneben beinhaltet die neue Verordnung Vorschriften zu Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften, zur Fütterung von Wildtieren, über die Fangjagd, zur Befähigung von Wildschadenschätzerinnen und Wildschadenschätzer sowie grundlegende Informationen über die Geltendmachung von Wild- und Jagdschäden.

Zum Vollzug der neuen DVO JWMG bietet Ihnen der Deutsche Gemeindeverlag aktuell folgende Produkte an:

  • Jagdschein mit eingedruckten Bestimmungen der Jagd- und Schonzeiten nach § 10 DVO JWMG, Bestellnummer 08/862/0903/40
  • Aufkleber Jagd- und Schonzeiten in Baden-Württemberg nach § 10 DVO JWMG zur Aktualisierung vorhandener Jagdscheine, Bestellnummer 08/862/0906/25
  • Jagderlaubnisschein, Bestellnummer 08/862/0905/01

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