Ab 1. April 2015 gilt eine geänderte VwV LBO-Vordrucke

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat die Verwaltungsvorschrift über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren an das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 11. November 2014 angepasst. Ihre Wirkung entfaltet die Anpassungsverwaltungsvorschrift am 1. April 2015.

Von diesem Tag an gelten gleich fünf neue Anlagen zur VwV LBO-Vordrucke. Und zwar:
•    Anlage 1 Kenntnisgabeverfahren (Mitteilung) nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
•    Anlage 3 Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO)
•    Anlage 4 Antrag auf Baugenehmigung (§ 49 LBO) / Vorbescheid (§ 52 LBO)
•    Anlage 6 Baubeschreibung
•    Anlage 7 Technische Angaben über Feuerungsanlagen

Den Hintergrund für die Änderungen betreffen neue Regelungen im Kenntnisgabeverfahren und im Schornsteinfegerwesen sowie neue DIN-Normen. Natürlich lässt die Rechtsänderung auch Behördenvordrucke nicht unberührt.

Alle neuen, am 1. April 2015 gültigen  Produkte, gleich ob Arbeitsmappe, CD, amtliches Formular oder Behördenvordruck, finden Sie im
Bestellschein LBO-Vordrucke 2015.
Für alle Fragen rund um unsere Produktpalette Baurecht Baden-Württemberg stehen Ihnen unsere Fachberater im Innen- und Außendienst zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.

Inhaltsverzeichnis der CD LBO-Vordrucke Baden-Württemberg

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , , , , , , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.