„Werden Straßen nicht in angemessenem Zeitraum geräumt, haftet die Stadt für Glätteunfälle.“

„Gemeinde haftet für Sturz auf ungestreuten Radwegen.“ „Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße.“

Alljährlich steigt die Zahl der Urteile, bei denen Richter die Frage entscheiden müssen, wer haftet für Unfälle auf schnee- und eisglatten Straßen.

Vernachlässigt eine Kommune nachweislich den Winterdienst, so kann sie bei
Unfällen für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Umso wichtiger ist es daher, dass Städte und Kreise einen lückenlosen Streubericht führen. Aus dem Streubericht soll zweifelfrei hervorgehen, welche Witterungsbedingungen und Temperaturen um 6:00, 12:00 und 18:00 Uhr geherrscht haben. Wie waren die Straßen- und Schneeverhältnisse? Wann und an welchen Orten ist der Streudienst unterwegs gewesen? Welche besonderen Maßnahmen haben die Mitarbeiter des Bauhofes ergriffen?

Das Produktportfolie des Deutschen Gemeindeverlages umfasst Streubücher in unterschiedlichen Ausführungen, mit denen Kommunen stets nachweisen können, ihrer Verkehrssicherungspflicht in vollem Umfang genügt zu haben. Sie möchten sich ein Bild von den Streubüchern machen? Zögen Sie nicht! Gerne stehen Ihnen unser Vertriebsinnendienst sowie unsere Fachberater im Innen- und Außendienst für Fragen zur Verfügung.

Formularübersicht_Verkehrssicherungspflicht

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , , , , , , , , , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.