Anträge auf Wohnungs­bau­prämie

Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus gelten Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, soweit die an dieselbe Bausparkasse geleisteten Beiträge im Sparjahr mindestens 50 Euro betragen, Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge auf Grund von Sparverträgen sowie Beiträge auf Grund von Verträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen nach Art von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten auf die Dauer von drei bis acht Jahren mit dem Zweck einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden.

Der Deutsche Gemeindeverlag liefert Ihnen beide Anträge auf Wohnungsbauprämie in gedruckter Form ab einer Abnahmemenge von 300 Exemplaren je Antrag sowie Druckfilme und pdf-Dateien der Dokumente.

Unser Vertriebsinnendienst beantwortet gerne Ihre für Fragen.

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , , , , , , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.