Zustellungsurkunden – ein Evergreen im Behördenalltag

Auch mit ihrem gelben Hintergrund sind Zustellungsurkunden ein Evergreen im Arbeitsalltag der Kommunalbehörden. Vor mehr als 20 Jahren ist die Zustellungsvordruckverordnung im Bundesgesetzblatt erschienen.

Seither sind die Zustellungsurkunde als Anlage 1 und der innere und äußere Umschlag als Anlagen 2 und 3 für die Übermittlung von Bescheiden, Pfändungsverfügungen und amtlichen Schriftstücken, bei denen die absendende Behörde einen Beweis über die termingerechte Übermittlung des Dokumentes benötigt, aus dem Behördenalltag nicht wegzudenken.

Unser Produktportfolio „Zustellverfahren“ wird den unterschiedlichen Anforderungen kommunaler Ämter gerecht. Wir liefern Ihnen Zustellungsurkunden und äußere Umschläge für die Zustellung durch die Post und andere Postdienstleister. Wählen Sie bei inneren und äußeren Umschlägen zwischen verschiedenen Größen, Verschlussarten, mit oder ohne Pergaminfenster …

In unseren Eindruckvorlagen für Zustellungsurkunden, innere und äußere Umschläge (Postzustellungsaufträge) können Sie jedes Produkt mit seinen Besonderheiten ansehen und erhalten darüber hinaus weiterführende Hinweise für Ihren individualisierten Auftrag, den Sie bitte auf der Grundlage des gleichnamigen Bestellscheins auslösen.

Unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Anliegen.

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.