Die Finanzverwaltung in Baden und Württemberg im Nationalsozialismus – ein Interview mit Dr. Christoph Raichle über sein neues Werk

 Dr. Christoph RaichleDr. Christoph Raichle ist seit 2013 wissen­schaft­licher Mit­ar­bei­ter an der Uni­ver­si­tät Stutt­gart am Lehr­stuhl für Neuere Ge­schichte so­wie Mit­ar­bei­ter der For­schungs­stelle Lud­wigs­burg. Der Na­tio­nal­sozia­lis­mus gehört zu seinen For­schungs­schwer­punkten: So widmete er sich in seiner Doktor­arbeit „Hitler als Symbol­poli­tiker“ und setzt sich nun in seiner neuen Mono­graphie zur „Finanz­verwaltung in Baden und Würt­tem­berg im National­sozia­lis­mus“ mit den Tätig­keiten und Hand­lungs­spiel­räumen dieser Behörde sowie ihrem Ansehen nach 1945 aus­ein­ander. Mit diesem Werk bietet er erst­malig eine detail­lierte Aus­wer­tung der fis­kali­schen Quellen dieser Zeit.

Was hat Sie zur Unter­su­chung der Finanz­ver­wal­tung in Baden und Würt­tem­berg im Natio­nal­sozia­lis­mus bewegt?

Umschlag von "Finanzverwaltung in Baden und Württemberg im Nationalsozialismus"Ich inte­res­sie­re mich schon länger für poli­tische Kultur­geschichte, also für die Frage, wie von vielen Menschen geteil­te Sinn­muster ent­stehen und wie sie sich im poli­ti­schen Raum aus­wirken. Als mein Doktor­vater, Prof. Dr. Wolfram Pyta (Uni­ver­si­tät Stutt­gart), mit dem An­ge­bot an mich he­ran­trat, eine Stu­die über die Fi­nanz­ver­wal­tung in Baden und Würt­tem­berg im „Drit­ten Reich“ zu ver­fassen und dabei auch den Aspekt der Ver­wal­tungs­kul­tur zu be­rück­sich­ti­gen, hat mich das so­fort ge­packt. Es soll­te eine Studie über Ver­wal­tungs­ge­schich­te ent­ste­hen, die nicht trocken die Rechts- und Ins­ti­tu­tio­nen­geschichte refe­riert, son­dern die sozu­sagen mit Leben gefüllt wird: mit dem kon­kre­ten Ver­wal­tungs­han­deln der Be­am­ten vor Ort. Na­tür­lich gab es eine Viel­zahl wei­te­rer A­spek­te, die zu be­rück­sich­ti­gen waren, ins­be­son­dere hat mich dabei auch das Schick­sal der Op­fer inte­res­siert, die vor der phy­si­schen Ver­fol­gung einer mas­si­ven fi­nan­ziel­len Ver­fol­gung aus­ge­setzt wa­ren.

Ihre Arbeit ist aus­ge­spro­chen um­fang­reich, detail­liert und akri­bisch re­cher­chiert. Auf wel­che Vor­ar­bei­ten und Quellen konn­te sich Ihre Ar­beit stützen?

Die Vor­arbei­ten für Baden und Würt­tem­berg sind, wenn es kon­kret um die Fi­nanz­be­hör­den geht, denk­bar ge­ring. Es gab nur ei­nige knappe Pub­li­ka­tio­nen von ehe­mali­gen Be­am­ten der Fi­nanz­ver­wal­tung, die kaum auf das „Dritte Reich“ ein­gin­gen, schon gar nicht auf Ein­zel­fra­gen der fi­nan­ziel­len Aus­plün­derung der Juden. Statt­dessen zeich­neten sie das Bild einer „sau­be­ren“ Ver­wal­tung. Das hing auch damit zusam­men, dass man weit­hin der An­sicht war, die Be­am­ten vor Ort in den Fi­nanz­ämter hät­ten ohne­hin nur die Ver­ord­nun­gen aus Ber­lin Buch­stabe für Buch­stabe voll­zogen, ohne ei­gene Hand­lungs­spiel­räume. Dabei muss­ten ge­rade die „Ehe­mali­gen“ es bes­ser wis­sen.

Auch die Quel­len­lage ist sehr schwie­rig, ein großer Teil der rele­van­ten Ak­ten wur­de 1944/45 zer­stört. Und bis 1999 waren wegen des Steuer­geheim­nis­ses nicht ein­mal diese weni­gen noch erhal­te­nen Ak­ten zu­gäng­lich. Erst in den letz­ten 15 Jahren wur­den in an­de­ren Bun­des­län­dern wis­sen­schaft­liche Stu­dien zum Thema Fi­nanz­ver­wal­tung auf mitt­le­rer und un­te­rer Ebene vor­ge­legt. Diese Stu­dien waren als Orien­tie­rung sehr hilf­reich. Un­ver­zicht­bar waren aber auch viele Lokal­stu­dien, die eher neben­bei Details über die fi­nan­zielle Ver­fol­gung von Juden berichten.

In welcher Hin­sicht be­deu­tete der Be­ginn des Natio­nal­sozia­lis­mus über­haupt einen Ein­schnitt für die Fin­anz­ver­waltung?

Ent­las­sen wurden 1933 nur sehr wenige Finanz­beamte. Man war auch im Na­tio­nal­sozia­lis­mus auf diese Fach­leute an­ge­wiesen. Die NSDAP setzte da­her auf An­pas­sung der Be­am­ten und die Nazi­fi­zie­rung der Per­so­nal­poli­tik. Die Be­am­ten standen von nun an unter dauern­der poli­ti­scher Be­obach­tung und ins­titu­tio­nel­lem Druck zur Mit­ar­beit. Die Dik­ta­tur ging auch an der Fi­nanz­ver­wal­tung nicht vorbei.

Auf steu­er­lichem Gebiet war der Ein­schnitt 1933 nicht so groß, die Steuer­ge­setze blie­ben auf dem Papier zu­nächst un­ver­än­dert. Aller­dings bot die Dik­ta­tur auch hier neue Spiel­räume für Par­tei­akti­visten, für Anti­semi­ten oder schlicht für oppor­tunis­tische Karrie­ris­ten. Ebenso sind Steuer­ge­setze, wenn es kon­kret wird, eine Sache der Aus­le­gung und Aus­hand­lung. Juden und poli­tisch Ver­folg­te waren oft ein­ge­schüch­tert und trau­ten sich nicht mehr, Ein­spruch ein­zu­legen oder den Rechts­weg zu be­schrei­ten. Mit den Jahren wurden die Steuer- und Devisen­gesetze dann so ver­än­dert, dass gerade jü­di­sche Aus­wan­derer getroffen wurden. Diese kamen meist völlig ver­armt im Aus­land an. Ab 1938 wur­den dann ganz offen Juden über Steuern und Ab­gaben aus­ge­plün­dert, beginnend mit der zy­ni­schen „Juden­ver­mögens­abgabe“ nach dem No­vem­ber­pogrom 1938. Wie auf ande­ren Gebie­ten haben wir also über die Jahre eine schritt­weise Radi­kali­sie­rung der Ver­fol­gungs­maß­nah­men, die ersten Risse im Damm stam­men aber aus dem Jahr 1933.

Welche Hand­lungs­spiel­räume besaß die Fi­nanz­ver­wal­tung zur Zeit des Na­tio­nal­sozia­lis­mus?

Zen­trale Vorgaben kamen natür­lich aus Berlin. Hier wurde der Pro­zess der Radi­kali­sie­rung ge­steu­ert. Die Kom­pe­ten­zen des Rei­ches wuch­sen nach 1933 durch „Gleich­schal­tung“ und „Ver­reich­li­chung“. Das heißt aber nicht, dass es auf mitt­lerer und un­te­rer Ebene keine Spiel­räume mehr gab. In Mann­heim etwa ent­wickel­te das Fi­nanz­amt das sog. „Mann­heimer Sys­tem“, das ge­zielt wohl­ha­bende Juden bei der Reichs­flucht­steuer aufs Korn nahm. Diese Steuer muss­ten alle Aus­wan­derer mit einem gewis­sen Ver­mö­gen be­zah­len, aber die Juden wur­den zur Aus­wan­derung ge­drängt, ja ab 1938 prak­tisch ge­zwun­gen. Es war den Be­am­ten also klar, wer durch die vor Ort erson­nenen Ver­schär­fun­gen ge­trof­fen wurde, und das wurde intern auch ganz offen bekannt und be­jaht. Viele Be­am­ten sahen es als ihre höchste Auf­gabe an, dem Reich Geld für die zahl­rei­chen Auf­gaben zu ver­schaffen: für Ar­beits­beschaf­fung, Auf­rüs­tung, ab 1939 für den Krieg. Dabei waren längst nicht alle diese Be­am­ten Par­tei­akti­vis­ten. Wie weit gehässige Anti­semi­ten gehen konn­ten, zeigt der Fall des Lei­ters der Stutt­garter De­visen­stelle Ernst Nie­mann. Er hat sein Amt prak­tisch mit „Mein Kampf“ unterm Arm gelei­tet und schreck­te vor einer Viel­zahl von Rechts­brüchen nicht zu­rück; durch will­kür­liche Ver­haf­tun­gen, Er­pressun­gen und sys­tema­tische Sippenhaft woll­te er Devi­sen für die Auf­rüs­tung er­lan­gen. Rein­hold Maier, der erste Minis­ter­prä­sident von Baden-Württemberg, nannte Niemann später das „Schreck­ge­spenst der ganzen jüdi­schen Be­völ­kerung von Würt­tem­berg“.

Ein wesent­li­ches Er­geb­nis Ihrer Arbeit ist, dass die Fi­nanz­ver­wal­tung keines­wegs ein „sauberes“ Amt war, sondern sich an der Ent­zie­hung, Ver­wal­tung und Ver­wer­tung jüdi­scher Ver­mögen aktiv be­tei­ligte. Wie konnte das Selbst­bild der Un­be­stech­lich­keit und Sau­ber­keit nach 1945 über­haupt ent­ste­hen und lange Zeit auf­recht ge­hal­ten werden?

Die an der Ver­mögens­ver­wer­tung be­tei­lig­ten Be­am­ten beriefen sich (wie so vie­le an­dere nach 1945) da­rauf, le­dig­lich Anord­nun­gen höhe­rer Stellen aus­ge­führt zu haben. Die Be­amten sahen sich als Befehls­emp­fän­ger, die auf den Staat ver­pflich­tet wa­ren und ähn­lich wie Sol­da­ten ei­nen Amts­eid geleistet hatten. Ein Stutt­garter Gericht befand außer­dem im Jahr 1949, dass ja die Gestapo das Unrecht der De­por­ta­tio­nen zu verant­worten hätte. Man schob die Schuld also auf „die Nazis“: auf die Partei und die von der SS durch­setzte Poli­zei. Diese Schuld­zu­wei­sung an ver­gleichs­weise we­nige er­laub­te die Rein­waschung vie­ler ande­rer. Das lag im Trend der Zeit nach 1945, ebenso das Be­schwei­gen und Be­schö­nigen. Den Fi­nanz­äm­tern kam dabei ihr tradi­tio­nel­les An­sehen der an­geb­lichen Unbe­stech­lich­keit des deut­schen Be­amten zugute, viel­leicht auch der Um­stand, dass man mit Finanz­ämtern all­gemein eher einen oft um­ständ­lichen, aber doch im Grunde eher harm­losen For­mular­krieg assozi­iert. Auch die Opfer benann­ten in ihren Äu­ßerun­gen nach 1945 oft Ge­sta­po­beamte, SA- und SS-Männer als Täter, die ihnen be­sonders in Erin­nerung geblie­ben waren, sehr selten aber Fi­nanz­beam­te. Das hing auch damit zu­sam­men, dass Gewalt­erfah­rungen oder der schwie­rige Neu­anfang der Aus­wande­rer im Aus­land in der Regel die Erin­nerung an die zuvor er­fah­rene fi­nan­zielle Aus­plün­derung über­lager­ten. Die Mehr­zahl der Finanz­beam­ten hielt sich an die kühle, sach­liche Fach­sprache ihres Berufs­standes, sodass sie als Han­deln­de gleich­sam hinter den Buch­staben des Geset­zes zu­rück­traten. Man setzte zwar Un­recht um, wahrte dabei aber die Fas­sade des bür­ger­lichen Rechts­staates. Dies war viel­leicht über­haupt der wich­tigste Beitrag der Fi­nanz­ver­waltung zum NS-Un­rechts­regime: dass sie ver­bre­che­rische Vor­gaben in gewohn­te büro­kratische Pro­zesse über­setzte, die das bie­dere Gesicht des un­partei­ischen und an das Recht ge­bun­de­nen Be­amten trugen.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und Zeit.

Das Inter­view führ­te schriftlich Charlotte Kempf.

Fachbereich(e): Geschichte. Schlagwort(e) , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.