Bundespersonalvertretungsgesetz – Kommentar von Ilbertz/Widmaier/Sommer

Die hohe Zahl gerichtlicher Verfahren zu dem bereits seit mehr als 40 Jahren weitestgehend unverändert gebliebenen Bundespersonalvertretungsgesetz ist ein Beleg dafür, dass immer noch ein hoher und immer wieder neuer Interpretationsbedarf besteht. Die Welt der öffentlichen Verwaltung war im Laufe der letzten Jahrzehnte umfassenden Änderungen ausgesetzt. Die handelnden Personen/Institutionen müssen deshalb im täglichen Umgang miteinander versuchen, „gerichtsfeste“ Lösungen von Problemen zu finden, die es bei Verabschiedung des Gesetzes noch gar nicht gegeben hat. Zuvörderst soll in diesem Kontext auf die mit der Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechniken verbundenen Probleme hingewiesen werden, die zu umfänglichen organisatorischen Änderungen, aber auch zu völlig neuen Arbeitsabläufen geführt haben. An die Stelle überkommener Beschäftigungsformen sind zahlreiche neue Arten der Beschäftigung getreten, die viele personelle Entscheidungen notwendig gemacht haben, für die es bisher keine Muster gibt.

Angesichts der unbefriedigenden Gesetzeslage kommt den Gerichten und der Literatur eine besondere Bedeutung zu. Die Verwaltungsgerichte sind bemüht, das Gesetz unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen zu interpretieren und sicherzustellen, dass vor allem im Bereich der Beteiligungsrechte ein gleichberechtigtes Miteinander von Dienststellenleitung und Personalvertretung gewahrt bleibt. Nicht selten aber werden insbesondere langjährige gerichtliche Verfahren von der Wirklichkeit, die zu einer veränderten Sichtweise führt, überholt. Deshalb ist eine möglichst aktuelle Begleitung des Verwaltungsgeschehens durch die Literatur, insbesondere die Kommentarliteratur, unverzichtbar. Mit dem nunmehr in 14. Auflage angebotenen Kommentar zum Bundespersonalvertretungsgesetz versuchen die Autoren auf die neuesten Entwicklungen unter Berücksichtigung vor allem von Sinn und Zweck des Gesetzes, aber auch unter Beachtung der praktischen Auswirkungen einzugehen und Antworten auf entsprechende Fragestellungen zu geben. Selbstverständlich findet dabei nicht nur die neueste Literatur, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung Berücksichtigung. Daraus resultieren zugleich Handlungsmuster, die eine möglichst konfliktfreie Lösung der vielfältigen personellen, sozialen und organisatorischen Probleme sicherstellen sollen.

Die Autoren:
Dr. W. Ilbertz, ehemaliger Leiter des Projektbereichs Mitbestimmung, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts sowie Leiter der Abteilung Beamten – und Tarifrecht, S. Sommer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beide beim dbb beamtenbund und tarifunion, Prof. Dr. U. Widmaier, Richter am BVerwG a.D., Honorarprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Dienstrecht und Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention an der Universität Halle–Wittenberg.

Ilbertz/Widmaier/Sommer
Bundespersonalvertretungsgesetz
mit Wahlordnung unter Einbeziehung der Landespersonalvertretungsgesetze
14., aktualisierte Auflage. 1600 Seiten. Fester Einband. € 240,00
ISBN 978-3-17-033586-8
Kommentar

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