Öffentliche Verwaltung
Die Bauordnungen der Bundesländer verpflichten Bauherren, bei der Ausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben an der Baustelle Schilder mit Angaben zum Bauvorhaben und den an seiner Ausführung beteiligten Personen anzubringen. Baustellenschilder müssen so beschaffen sein, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar und lesbar sind.
Dabei sind Baustellenschilder tagtäglich den Unbilllen des Wetters ausgesetzt. Kräftiger Wind, Dauerregen oder intensive UV-Strahlung, Frost oder Hitze sorgen dafür, dass Verkehrsteilnehmende den Inhalt ungeschützter Schilder im Laufe der Bauzeit immer schlechter erkennen können.
Gefühlt an jedem Tag berichten Tageszeitungen über wirtschaftliche Schieflagen in den Kommunen. Mal begründet sich die Finanznot in einer schwächelnden wirtschaftlichen Entwicklung. Mal sind finanzielle Herausforderungen für Maßnahmen im Klimaschutz oder die Unterbringung von Geflüchteten die Ursachen dafür, dass der Kämmerin oder dem Kämmerer die Haare zu Berge stehen. Auch kann es sein, dass augenblicklich ein Soforthilfeprogramm für Unwetterschäden ins Leben gerufen werden muss.
Kaum ein Jahr galten die Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, die durch die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften eingeführt wurden.
Nun hat der Gesetzgeber Anlage 13 und § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf der Grundlage von Artikel 4 der Sechsundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aktualisiert und dabei redaktionelle Fehler behoben.
Viele haben sich damals gefragt, warum wird in der Überschrift des Fahrzeugscheinheftes für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen keine Rechtsgrundlage angegeben, was ist mit der zusätzlichen Adresszeile?
Auch Beschäftigte in Kommunalbehörden kommen an der Leichten Sprache nicht vorbei. Leichte Sprache ist Ausfluss aus der UN-Behindertenrechtskonvention und des Behindertengleichstellungsgesetzes. Diese Vorschriften ermöglichen Menschen mit eingeschränkter Sprachkompetenz die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Kommunalbehörden als Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in leichter Sprache kommunizieren. Mitarbeitende der Gemeinden müssen daher auch immer prüfen, ob sie amtliche Schreiben um einen erläuternden Text in Leichter Sprache ergänzen.
Ist es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, sich im Behördenalltag die wichtigsten Regeln der Leichten Sprache immer wieder vor Augen zu führen?
Man braucht nicht zum Standesamt zu fahren und zu heiraten, um eine Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung zu erhalten.
Straßenverkehrsbehörden können über § 46 Ausnahmen von nahezu jeder Vorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung bewilligen. Dabei geht es nicht nur um Halt- und Parkverbote sondern auch um die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelms. Möglich sind auch Befreiungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von Verboten, Waren auf der Straße anzubieten.
Genauso unterschiedlich und umfangreich wie die § 46 StVO zugrunde liegenden Sachverhalte sind unsere Produkte zum Vollzug dieser Vorschrift.
Das Staatsangehörigkeitsrecht nimmt seinen Lauf. Nach mehr als 12 Monaten Vorlaufzeit ist am 26. März 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesgesetzblatt erschienen. Und damit ergießt sich eine nicht endend wollende Flut von Rechtsänderungen über das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Vieles ist im Leben einfacher, wenn man sich versteht.
Dies gilt nicht nur im privaten Umfeld sondern auch zwischen Beschäftigten
der Kommunalverwaltungen und ihren Bürgerinnen und Bürgern.
Für jedes Dienstfahrzeug ist von der Fahrerin oder dem Fahrer ein Fahrtenbuch zu führen und auf jeder Fahrt mitzunehmen. So oder so ähnlich lauten die Bestimmungen über die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Öffentlichen Dienst. Das Fahrtenbuch muss korrekt geführt werden.
Eine zeitnahe Zwangsvollstreckung ist für Behörden unabdingbar. Forderungen müssen ohne Zeitverlust beigetrieben werden, um die öffentliche Hand vor Einnahmeausfällen zu schützen.
Als natürliche Ressource ist Wasser heutzutage unverzichtbarer denn je. Der Umgang mit Wasser muss verantwortlich erfolgen. Die Voraussetzungen dafür schaffen europäische Rechtsvorschriften, Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und Normen der einzelnen Bundesländer. Aber auch jeder einzelnen Kommune obliegt diese Verpflichtung.