Am 21.07.2022 wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und trat nun am 01.08.2022 in Kraft.
Rothe/Blanke
Bundesausbildungsförderungsgesetz
5. Auflage. Loseblattausgabe
Gesamtwerk: Ca. 2.440 Seiten inkl. 3 Ordner. € 269,–
ISBN 978-3-17-018012-3
Kommentar
Mehr Geld vom Staat
- Auf der Grundlage dieses Gesetzes steigen ab Wintersemester 22/23 die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75%, die Bedarfssätze um 5,75% (Mietzuschlag >10%).
- Damit steigt der BAföG-Höchstsatz für Studenten auf 934 Euro im Monat (bisher 861 Euro).
- Auch beim Schüler BAföG gibt es Erhöhungen, die Bedarfe variieren abhängig vom Schultyp und Wohnsituation.
Altersgrenze steigt
- Gleichzeitig erhöht sich die Altersgrenze auf 45. Hintergrund ist insbesondere eine Anpassung an geänderte Lebensentwürfe.
- Um einen BAföG-Anspruch zu haben, durften Studenten zum Zeitpunkt des Beginns eines Bachelor-Studiums bisher nicht älter als 29 Jahre sein, zu Beginn des Master-Studiums nicht älter als 34 Jahre. Ausnahmen gab es z.B. bei der Anrechnung von Erziehungszeiten.
Freibeträge vom eigenen Einkommen und Vermögen höher
- Als Konsequenz aus der Anhebung des Mindestlohns ab Oktober auf 12 Euro steigt auch der Grundfreibetrag für Studierende bei der Einkommensanrechnung auf 520 Euro.
- Der Vermögensfreibetrag wird auf 15.000 € (für alle unter 30) bzw. 45.000 € ab 30 Jahre erhöht.
Höherer Wohnkostenzuschuss – mehr Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Schüler und Studenten erhalten den Wohnzuschlag. Wer bei den Eltern lebt, erhält jetzt 59 Euro statt bisher 56 Euro. Personen mit eigenem Hausstand profitieren von einem Mietkostenzuschuss von 360 Euro (bisher 325 Euro).
- Die Sätze für Krankenkasse (KV) und Pflegeversicherung (PV) werden ebenfalls aufgestockt:
- bis 30-Jährige: KV 94 Euro und PV 28 Euro (bisher KV 84 Euro und PV 25 Euro)
- über 30-Jährige: KV 168 Euro und PV 38 Euro (bisher KV 155 Euro und PV 34 Euro)
Weitere BAföG-Änderungen geplant
- Eine weitere Novelle des BAföG ist bereits in der Pipeline: Inhalt des 28. Bafög-Änderungsgesetzes ist die Festlegung des Kreises der Berechtigten im Falle einer nationalen Notlage.
Die Neuerungen und die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Konsequenzen finden Sie in Kürze in unserem Standard-Kommentar Rothe/Blanke; BundesÂausbildungsÂförderungsÂgesetz