Die optimale Prüfungsvorbereitung zum Recht in der Pflege

Sichere Rechtsanwendung am Arbeits­platz Pflege ist eine zentrale Forderung an zukünftige und prak­tizie­rende Pflege­kräfte. In den gesetz­lichen Vorgaben zu Aus-, Fort- und Weiter­bildun­gen spiegelt sich dies wider. Die grundlegend über­arbei­tete zweite Auflage des Arbeits­buchs zum Recht in der Pflege knüpft genau hier an und ist für alle in der Pflege Tätigen ideal zur Vor­berei­tung auf die Anfor­derun­gen in Prüfungen und im Arbeits­alltag geeignet. Die Autorin Andrea Rust im Interview.

Umschlagabbildung des Buches

Andrea Rust
Fallübungen Recht in der Pflege
Arbeitsbuch zur Prüfungsvorbereitung

2., überarbeitete Auflage
Ca. 250 Seiten, 3 Abb., 36 Tab. Kartoniert. Ca. 39,–
ISBN 978-3-17-043657-2

Leseprobe Buch kaufen

Die 2. Auflage „Fallübungen Recht in der Pflege“ wurde grund­legend überarbeitet. Warum war dies in der Form notwendig?

Andrea Rust
Andrea Rust

Mit dem Ende der drei­geteilten Pflege­ausbildung konnte eine Fokus­sierung auf die Gene­ralis­tik und die Fort- und Weiter­bildung erfolgen. Jetzt ist mehr Raum für die Rechts­fragen aus den unter­schied­lichen Einsatz­orten der Pflegekräfte. Daneben war der Ausdehnung der Bedeutung des Rechts auf schrift­liche und münd­liche Prüfungen Rech­nung zu tragen.

Was können die LeserInnen von der neuen Auflage erwarten?

Das Arbeitsbuch ergänzt das beste­hende Lehr­buch­angebot. Es ist auf Wieder­holung und Vertie­fung des Unter­richts­stoffs in Aus- und Fort­bildung aus­gerichtet. Dabei kann es sowohl thema­tisch als auch ausgehend von den Vor­gaben zu den Curri­cularen Ein­heiten genutzt werden. Eine umfas­sende Aktua­lisie­rung der Inhalte der ersten Auflage ist selbst­verständ­lich. Ziel ist die Anwen­dung des Rechts­wissens in der Ver­sor­gungs­situa­tion sowie das Trai­ning der typi­schen Aufgaben­stel­lun­gen aus Leis­tungs­kontrol­len und Prüfungen.

Wie können Pflege­kräfte das Buch konkret für ihre Prüfungs­vorbe­reitung nutzen?

Aufgabenstellungen erfas­sen und umset­zen ist Ziel von Teil I (Ver­ständ­nis der Frage­stellungen). Teil II schult das Erfassen und Anwenden von Fall­informa­tionen. Hierbei helfen ins­beson­dere die Aus­führun­gen unter „Textarbeit“ in den Dar­stellungen. Die eigene Bearbei­tung kann jeweils direkt über­prüft werden, da das Arbeits­buch auch alle Lösun­gen für die Ãœbungen enthält. Das Lern­mate­rial in Teil III ermög­licht das schlichte Lernen (mög­lichst mit Ver­ständnis) von Fach­sprache und Zusammenhängen.

Wie sind Sie bei der Auswahl der behan­delten Themen und Fall­übungen vorge­gangen? Worauf liegt der Fokus?

Drei Faktoren waren für die Auswahl ent­scheidend: Da sind zum einen die Kompe­tenzen aus dem Rahmen­lehr­plan, dann die Rechts­probleme, die häufig vor Gericht landen oder in der Praxis für beson­dere Probleme sorgen, sowie die Fokus­sie­rung auf Themen, die die Ver­sor­gung des Patien­ten und die Rolle der Pflege­kräfte am Arbeits­platz betreffen.

In Kürze: Es geht um möglichst hohe Praxis­relevanz und Sicher­heit im Umgang mit den PatientInnen.

Was erleben Sie selbst in Ihrer beruf­lichen Praxis als Dozentin in der Aus-, Fort- und Weiter­bildung von Pflege­berufen in Bezug auf die Vermitt­lung von Rechts­themen? Sind Pflege­kräfte hier gut gerüstet? Gibt es dies­bezüg­lich Ver­besse­rungs­potenzial in der Ausbildung?

Pflegekräfte sind keine Juristen. Dennoch sehen wir uns einer zuneh­menden Ver­recht­lichung auch des Arbeits­platzes Pflege gegenüber. In der Aus­bil­dung scheint das oft weit weg, während in der Fort­bil­dung eine ent­spre­chen­de Sen­sibi­lisie­rung zumeist gegeben ist.

Das Erkennen eines Problems und seine adäquate Lösung ist eine Heraus­forderung. Ob im täglichen Leben oder auf dem Papier simuliert – immer muss das Wesent­liche vom Un­wesent­lichen getrennt werden. Hier Sicherheit zu erwerben, bedarf des Trai­nings durch Lektüre oder prak­tische Ãœbun­gen wie im Arbeits­buch angeboten.

Hierzu wünsche ich allen Pflege­kräften die nötige Zeit, Energie und Motivation, die schließ­lich zur Sicher­heit beim Handeln am Arbeits­platz Pflege führen wird.

Herzlichen Dank für das Interview.


Andrea Rust, Ass. Jur. Juristin, ist als frei­beruf­liche Dozentin in der Aus-, Fort- und Weiter­bildung von Pflege­berufen in Niedersachsen tätig.

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
Abonnieren Sie den Kohlhammer Newsletter