Volker M. Haug/Gisela Meister-Scheufelen (Hrsg.)
Praxishandbuch Gute Rechtsetzung
252 Seiten. 6 Abb., 11 Tab. Kart. € 36,–
ISBN 978-3-17-040924-8
Auch als E-Book erhältlich
„Gutes Recht“ ist ein wesentlicher Pfeiler von Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und auch politischer Stabilität. Daher hat sich seine Qualität in der praktischen Anwendung zu bewähren.
Viele Anforderungen an Gesetze
Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmerinnen und Unternehmer sollen Gesetze eindeutig, praxistauglich und wirksam sein und sich an den Nutzenden orientieren. Vom Gesetzgeber wird erwartet, dass er Gesetze erlässt, die nicht nur einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten, sondern auch weiteren Ansprüchen genügen: so sollen sie verständlich sein und Sachverhalte nicht zu detailliert und zu unübersichtlich regeln. Regelungen sollen überdies praktikabel sein und die Normadressaten nicht mit unnötigen Dokumentations- und Nachweispflichten belasten. Überbordende Bürokratie soll für alle Betroffenen vermieden werden.
Widersprüche auflösen
Dennoch klaffen Anspruch und Wirklichkeit noch auseinander. Maßgeblich bei der Rechtsetzung ist häufig, politische Ziele so umzusetzen, dass mit der Regelung der angestrebte Zweck erreicht wird. Gute Regelungen adressieren wirkungsvoll und sind mit geringem Aufwand für alle Beteiligten vollziehbar. Das bedeutet, sie dürfen – um möglichst Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden – nicht widersprüchlich sein.
Neue Hilfestellung für Erarbeitung von Gesetzentwürfen
Mit der Neuerscheinung Gute Rechtsetzung erhalten Leserinnen und Leser Antworten auf die wesentlichen Fragestellungen der durchaus anspruchsvollen Aufgabe der Erarbeitung von Gesetzentwürfen.
Die Rechtssprache, landesbezogene Vorgaben (wie die VwV Regelungen) oder die kommunale Rechtsetzung werden ebenso berücksichtigt, wie juristische Detailfragen einerseits und spezifische Besonderheiten des Rechtsetzungsverfahrens andererseits. Das Buch hat eine klare Fokussierung auf Baden-Württemberg – einschließlich seiner kommunalen Ebene. Die Hinweise auf die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen, ebenso wie die Qualitätsanforderungen an gutes Recht oder die Verständlichkeit von Recht sind allgemeiner Natur und lassen sich auch auf die Rechtsetzung im Bund und auf andere Länder übertragen.
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