Die digitale Bürokratie als Ziel der Staatsmodernisierung?

Von Hans Peter Bull, Hamburg

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Dr. Hans Peter Bull
Universitätsprofessor Dr. Hans Peter Bull ist emeritierter Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Von 1978 bis 1983 war er Bundesbeauftragter für Datenschutz, von 1988 bis 1995 Minister für Inneres in Schleswig-Holstein.

„Bürokratie“ und „Digitalisierung der Verwaltung“ im vergangenen Jahr erneut zu einem zentralen Thema der politischen Diskussion geworden. Die deutsche Wirtschaft erzielt seit Jahren kaum nennenswerte Wachstumsraten und die Bevölkerung ist mit vielen Entscheidungen der staatlichen Organe unzufrieden. Als Antwort darauf hat die Bundesregierung eine „Modernisierungsagenda“ formuliert: Deren Ziel ist es, die öffentliche Verwaltung schneller, effizienter und digitaler zu gestalten. Entscheidungsprozesse sollen gestrafft und beschleunigt, „überflüssige“ Vorschriften sollen aufgehoben werden. „Künstliche Intelligenz“ soll bei administrativen Vorgängen zur Problemlösung beitragen. Insgesamt ein Schritt, der auch das schwindende Vertrauen vieler Menschen in den Staat zurückgewinnen soll.

Große Versprechen, offene Risiken

Diese Vision wird nur selten hinterfragt. Dabei beruht sie auf einigen Annahmen und Prognosen, die alles andere als sicher sind. Das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verspricht viel: Der Einsatz digitaler Technologien soll das Leben der Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, die Verwaltung soll ihre Aufgaben schneller und mit minimalem Aufwand erledigen. Bürger sollen von administrativen Hürden entlastet werden und teilweise staatliche Leistungen ohne Antrag erhalten.

Doch die Reformer verschweigen Risiken, Abhängigkeiten und spürbare Nachteile für die Nutzer und die Allgemeinheit. Informationstechnologie bringt zwar Entlastungen, kann aber die Nutzer auch erheblich belasten, und die Funktionsfähigkeit der digitalen Systeme ist keineswegs gesichert.

Bürokratiekritik damals und heute

In einem wesentlichen Punkt verschließen die Reformer die Augen vor den negativen Erfahrungen ihrer Vorgänger: Die Klage über „zu viele“ Gesetze und zu dicke Gesetzbücher ist so alt wie die zivilisierte Menschheit.

Über die vermeintlich faule „Schreib-Maschinerie“ hat sich schon der preußische Reformer Freiherr vom Stein beklagt.1 Über die als übermäßig empfundene „Verrechtlichung“ und die entsprechende „Entrechtlichung“ sind bereits vor Jahrzehnten verwaltungswissenschaftliche Sammelbände erschienen.2 Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt ereiferte sich über die angeblich überflüssigen Rechtsnormen, die kein Bürger und vor allem kein potenzieller Unternehmer kennen könne und die daher abgeschafft gehörten.3 Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag beklagte im Jahre 2003, Bürokratie habe sich „wie Mehltau über unser Land gelegt“.4

Auch heute behaupten Vertreter der Wirtschaft, durch übertriebene „bürokratische“ Anforderungen gingen den deutschen Unternehmen Milliardeninvestitionen verloren. Politiker aller Parteien übernehmen die teils phantasievoll errechneten Zahlen, die diese Behauptung stützen sollen.5 

Tatsächlich ist die Produktion von Rechtsnormen, die von Unternehmen wie Individuen als lästig und kostentreibend empfunden werden, niemals in relevanter Weise dauerhaft abgebremst worden. Auch der neueste Anlauf zur Verschlankung wird trotz aller Energie in mühsamer Kleinarbeit an einzelnen Normen enden. Je stärker sich Wirtschaft und Technik entwickeln, desto mehr Regeln sind zur Wahrung des Allgemeininteresses nötig. Vom Umwelt- und Klimaschutz über den Erhalt sozialer Sicherheit bis zur Bekämpfung von Pandemien: Solche Regeln sind keine Schikanen, die sich die Beschäftigten in Rathäusern und Ministerien zu Lasten fleißiger Bürger ausgedacht haben.

Vielmehr handelt es sich um staatliche Aufgaben, die mit den Mitteln des Rechtsstaates durchgesetzt werden müssen. Würde der Staat auf entsprechende Regelungen verzichten, würde bei der nächsten Überschwemmung, dem nächsten Brückeneinsturz oder einer neuen Rinderseuche sogleich nachgefragt, warum die Behörden nicht ausreichend vorgesorgt und kontrolliert haben – mit Recht.

Die staatliche Verantwortung für die Sicherheit von Menschen und Umwelt führt bei jeder neuen Entwicklung in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft zwangsläufig zu neuen und differenzierteren Regelungen. Man denke etwa an die Bemühungen, Online-Märkte und soziale Netzwerke so zu regulieren, dass die nicht-kommerziellen europäischen Werte gewahrt bleiben.

Bei diesen Bemühungen wird manchmal zu viel des Guten getan. Unangemessene Belastungen können und müssen beseitigt werden. Das rechtfertigt jedoch keinen pauschalen Kahlschlag.

Wer wird entlastet?

Was die Modernisierungsagenda des BMDS übersieht: Wenn die Modernisierung des Staates nur Austausch der technischen Mittel, die Straffung der Organisationen und Prozessvereinfachung umfasst, wird letztlich nur eine Bürokratie durch eine andere ersetzt.

Einen Vorteil haben – vielleicht – die Empfänger bestimmter Sozialleistungen oder diejenigen, die begünstigende Verwaltungsakte (z.B. Genehmigungen und Erlaubnisse) benötigen. Doch wo die Verwaltung mit Ge- und Verboten oder belastenden Auflagen handeln muss, profitiert vor allem sie selbst von der Beschleunigung der Verfahren.

Das Staatsbild, das die technik-dominierte Verwaltungsreform prägt, gleicht dem eines Versandhändlers, der die Wünsche der Kunden möglichst schnell und zuverlässig erfüllt. Die Kunden liefern ihre Daten, die Behörden die „Ware“. Aber bei Nichtgefallen sind keine Retouren möglich und die Kunden werden weiter negative Bewertungen schreiben.

Die Politik beklagt, dass die Bundesrepublik in den internationalen Ranglisten der Digitalisierung allenfalls im Mittelfeld erscheint. Aber wir wissen weder, warum die „digitale Transformation“ hierzulande zäher verläuft als in anderen Ländern6, noch, ob die Menschen ihrem Staat und ihren politischen Institutionen gerade wegen des technischen Vorsprungs mehr Vertrauen entgegenbringen.

Offensichtlich ist jedoch, dass ein erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung den Versprechungen der Reformer nicht vertraut. Am Ende wird es an den vielgeschmähten öffentlich Beschäftigten in Bund, Ländern und Gemeinden liegen, die notwendigen Reformen selbst in vielen kleinen Schritten voranzubringen – und nicht an den technikfaszinierten Politikern, die den Weg zur vollkommen technisierten, aber menschenarmen Verwaltung ebnen wollen. Ob die öffentliche Verwaltung durch Digitalisierung wirklich moderner und vertrauenswürdiger wird, entscheidet sich nicht an der Technik, sondern an der politischen Kultur.

Ausführlichere Darstellung und Kritik bei: Hans Peter Bull, Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung. Die deutsche Verwaltung auf dem Weg in die Technokratie, DÖV 2026.

1 Zur Geschichte der Bürokratiekritik grundlegend: Pascale Cancik, Zuviel Staat? – Die Institutionalisierung der „Bürokratie“-Kritik im 20. Jahrhundert, Der Staat 56 (2017), 1-38; zu Stein ebd., 5 m.w.N.

Vgl. etwa Rüdiger Voigt (Hrsg.), Verrechtlichung, 1980; ders. (Hrsg.), Gegentendenzen zur Verrechtlichung, Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Band IX, 1983.

3 Helmut Schmidt, Der Paragraphenwust tötet den Unternehmergeist, Die Zeit v. 4.4.1997, S. 3.

BT-Drs. 15/1330, S. 1.

5 Kritisch Michael Küppers, Mehr Bürokratie wagen, Merkur 911, April 2025, 83-92.

Tanja Klenk/Frank Nullmeier/Göttrik Wewer, Digitale Transformation von Staat und Verwaltung – die Pandemie als Beschleunigerin?, in: dies. (Hrsg.), Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung, 2. Aufl. 2025, S. 3-22 (17 f.).