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Der Öffentliche Verwaltungs-Blog

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Der Öffentliche Verwaltungs-Blog ist das digitale Forum der Zeitschrift DÖV – Die Öffentliche Verwaltung. Hier erscheinen kurze Beiträge zu zentralen Fragen des Öffentlichen Rechts und der Verwaltungswissenschaft. Der Blog bietet Glossen, Kommentare und prägnante Einordnungen – als schnelle Ergänzung zur Zeitschrift, als vertiefender Nachklang oder als eigener Impuls zu aktuellen Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Wer sich mit einem Beitrag beteiligen möchte, kann sich an die Schriftleitung oder die Redaktion der DÖV (philipp.deeg@doev.de) wenden.

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Die Veröffentlichung eines Gutachtens im Auftrag der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) hat der andauernden Diskussion um die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens neuen Aufwind gegeben. Daneben fristet ein zweites Instrumentarium aus dem Arsenal der „wehrhaften Demokratie“ bislang ein Schattendasein – die Verwirkung von Grundrechten.

Öffentliche Forderungen rechtmäßig festzusetzen, genügt nicht. Der Staat muss sie auch wirksam, wirtschaftlich und rechtsstaatlich kontrollierbar realisieren. Die 13. Spending Review „Forderungsmanagement II“ zeigt: Gerade der vermeintlich trockene Kassen- und Vollstreckungsbereich ist ein Labor der Verwaltungsdigitalisierung.

Eine Bündelung der Landtagswahlen soll den „Dauerwahlkampf“ beenden und Reformen erleichtern. Doch verfassungspolitisch führt dieser Vorschlag in die falsche Richtung – und verfassungsrechtlich stößt er im föderalen System der Bundesrepublik auf erhebliche Grenzen. Der Beitrag zeigt, warum weniger Wahltermine kaum der Schlüssel zu mehr Reformbereitschaft sind und welche Alternativen eher diskutiert werden sollten.

Am 21. April 2026 hat der EuGH das langerwartete Urteil in der Rs. C-769/22 (ECLI:EU:C:2026:326) erlassen und entschieden, dass das ungarische Gesetz über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern aus dem Jahr 2021 unionsrechtswidrig ist.

Deutsche Verwaltungen setzen KI-Systeme ein, um Massenverfahren effizienter zu steuern. Am weitesten fortgeschritten ist die Steuerverwaltung. Nordrhein-Westfalen nutzt seit Mai 2025 als erstes Bundesland ein KI-gestütztes Risikomanagementsystem in der Steuerveranlagung. Gemeinsam mit Fraunhofer IAIS erprobt die Finanzverwaltung NRW zudem die KI-gestützte Auswertung digitaler Asservate in der Steuerfahndung. Bayern kooperiert mit der TU Nürnberg an Machine-Learning-Modellen zur Fallauswahl. Hessen betreibt einen KI-Chatbot für den steuerlichen Bürgerservice und einen internen KI-Assistenten für die Beschäftigten der Finanzverwaltung. Dieser Transformationsprozess ist nicht auf die Steuerverwaltung beschränkt. Algorithmische Systeme steuern zunehmend auch die Fallbearbeitung in der Sozialverwaltung, die Risikoklassifizierung in der Ausländerverwaltung, Predictive Policing in der Ordnungsverwaltung und Ermessensentscheidungen in der Kommunalverwaltung.

Nach dem Wortlaut von § 4 Abs. 2 Ziff. 2 BWahlG/2023 werden „Parteien, die im Wahlgebiet weniger als 5 Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben“, nicht berücksichtigt. Das „Wahlgebiet“ für die Zweitstimmen ist aber nicht der Bund, sondern das Land. Gewählt wird mit Landeslisten. Über die Abgeordneten wird länderweise abgestimmt. Das Einzugsgebiet der Zweitstimmen ist also nicht die ganze Republik, es ist das jeweilige „Wahlgebiet“. Der Wortlaut ist unstreitig, findet in der Praxis aber seit 1953 keinerlei Beachtung.

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 13. Juni 2024 in Kraft getreten. Sie schafft auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systemen) in der Europäischen Union. Die Bestimmungen der Verordnung gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO). Zu ihrer Durchführung musste jedoch jeder Mitgliedstaat bis zum 2. August 2025 neue Verwaltungsstrukturen einrichten (Art. 70 Abs. 2 KI-VO).

Die Polizeiarbeit steht vor einem grundlegenden Wandel: Bund und Länder wollen mit dem Programm „Polizei 20/20“ die digitale Transformation ihrer Sicherheitsbehörden forcieren. Insbesondere sollen KI-Anwendungen Datensätze zusammenführen und Muster erkennen, die menschlichen Ermittlern verborgen blieben. Die Polizeibehörden setzen dafür vor allem auf die Software „Gotham“ des US-Unternehmens Palantir Technologies. Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen diese bereits; weitere Länder planen dies.

Teilzeitarbeit für Beamte galt lange als Angriff auf das traditionelle Berufsbeamtentum. Doch gesellschaftlicher Wandel, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie veränderte Arbeitsrealitäten haben das Dienstrecht nachhaltig verändert. Steht die staatliche Funktionsfähigkeit heute im Spannungsfeld zwischen Vollzeiterwartung und flexiblen Arbeitsmodellen?

Nach dem NATO-Gipfel 2025 soll die Bundeswehr deutlich wachsen – auf 260.000 Soldaten plus 200.000 Reservisten. Das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz setzt dabei auf Freiwilligkeit. Angesichts anhaltender Personaldefizite und fehlender Freiwilligenkultur erscheint dieser Ansatz jedoch fraglich. Der Beitrag argumentiert, dass die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht nicht nur historisch und demokratisch verankert, sondern auch verfassungsrechtlich legitimiert und sicherheitspolitisch geboten sein könnte. 

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