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Öffentliche Verwaltung

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Beschäftigte von Krankenhäusern sind immer häufiger von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). 73 Prozent der Krankenhäuser gaben an, dass die Zahl der Übergriffe in den vergangenen fünf Jahren mäßig (53 %) oder deutlich (20 %) gestiegen ist (Presseerklärung der DKG zu Übergriffen auf Klinik-Beschäftigte vom 17.04.2024).

Aus der Praxis für die Praxis. Die Projektleiterinnen der Bundesstadt Bonn stehen Rede und Antwort zum Thema: „Von der reinen Finanzsteuerung zur nachhaltigen Wirkungssteuerung“ - Das Bonner Modell.

Kommunalbehörden leisten einen entscheidenden Beitrag für die Nachhaltigkeitstransformation. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Kreise, Städte und Gemeinden nachhaltige Entwicklungen in ihre Kernprozesse einbringen und im kommunalen Haushaltsplan sachkontenscharf für alle Ämter verbindlich festlegen. (laut LAG 21)

Mit dem Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, das zum 31. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen und Neuerungen im Aufenthaltsgesetz beschlossen. Im Fokus der Änderungen stehen Bleiberechtsregelungen in §§ 25a und 25b sowie ein neues 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht in § 104c Aufenthaltsgesetz. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Kettenduldungen verhindert und die Zahl der Langzeitgeduldeten verringert werden.

Bürgerdialoge sind in einigen Projekten bereits vorgeschrieben - doch die Einladungen dazu klingen unattraktiv, und es engagieren sich fast immer dieselben Personen.

Kommunalentwicklung jedoch braucht eine breite Basis der Bürgerinnen und Bürger, denn nur so lassen sich zukunftswirksame Entscheidungen treffen und auch realisieren. Deshalb gibt es ganz unterschiedliche Ansätze von Bürgerdialogen.

Die Wahrnehmung ehrenamtlicher Arbeit ist ein sehr wesentlicher und wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung. Durch ehrenamtliche Kräfte wird in den vielfältigen Bereichen unseres Zusammenlebens Jahr für Jahr eine Leistung erbracht, die volkswirtschaftlich im zweistelligen Milliardenbereich liegt und welche die öffentliche Hand weder organisieren noch finanzieren könnte. 

Kommunen und kommunale Unternehmen stehen immer häufiger vor der Frage des Erkennens, der Beurteilung und der Absicherung vorhandener Schadenszenarien, die sich in vielen Bereichen kommunalen Handelns realisieren können.

Fast jeder kennt die Doku-Soap, in der ein Restauranttester Gastronomiebetriebe genau unter die Lupe nimmt. Was für den Fernsehzuschauer Fiktion ist, gehört für Beschäftigte in den Ordnungsämtern, die mit dem Vollzug des Gaststättenwesens betraut sind, zum Arbeitsalltag.

Aktuell entscheiden sich immer mehr Menschen, die Fischerprüfung abzulegen, um Fischen zu ihrem Hobby zu machen und einen entspannten Tag an den Ufern von Flüssen und Seen zu verbringen. 

„Wer haftet der muss auch zahlen“ – dieses alte Sprichwort gilt für Kommunen wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Doch welche Haftungsgrundlagen gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Mitarbeitende? Stellt die Unterscheidung zwischen Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ein Kriterium dar? Können vom Dienstherrn gar Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden?

Diese und zahlreiche andere Fragen sollen in dem Seminar beantwortet werden. Neben dem haftungsrechtlichen Fokus soll auch der vorhandene und notwendige Versicherungsschutz zur Risikoabsicherung beleuchtet werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat gemeinsam mit der Formblattkommission die BAföG-Formblätter überarbeitet und zum Sommersemester 2025 veröffentlicht.
Dabei wurde zusätzlich zu den bereits bestehenden 9 Formblättern ein weiteres Formblatt erstellt.