Seite 4 - Öffentliche Verwaltung
- Öffentliche Verwaltung Entfernen
Der Europarat hat abgestimmt. 27 Mitgliedstaaten sind dafür! Der Schutzstatus des Wolfes wird abgesenkt von „streng gestützt“ auf „geschützt“.
Auch Deutschland ist dafür. Eine unmittelbare rechtliche Änderung ist mit der Abstimmung auf EU-Ebene allerdings noch nicht verbunden. Zunächst muss die Entscheidung noch auf Ministerebene angenommen werden.
Die Bundesländer können jedoch bald die gesetzlichen Weichen stellen.
Willkommen im Team! Ein Gespräch mit Sascha Hartmann
Hallo Herr Hartmann, wir freuen uns, Sie in unserem Team begrüßen zu dürfen! Erzählen Sie uns doch ein wenig über sich. Wie kamen Sie zu unserem Unternehmen?
Antwort: Der Kohlhammer Verlag war bei meinem letzten Arbeitgeber mein Kunde. Bei meiner Stellensuche fiel mir der Name Kohlhammer auf und ich habe die Stellenanzeige des Kohlhammer Deutschen Gemeindeverlags geöffnet. Was ich da gelesen habe, hat mir sehr gut gefallen, und ich habe mich mit 32 Jahren Berufserfahrung im Außendienst im Anforderungsprofil wiedergefunden. Nach einem Onlinegespräch und einem persönlichen Vorstellungsgespräch war für mich sehr schnell klar, hier passt alles.
Was sind Ihre ersten Eindrücke von unserem Unternehmen?
Das Telefon klingelt, währenddessen kündigt der Rechner den nächsten Besprechungstermin an. Eine Kfz-Werkstatt benötigt rote Fahrzeugscheinhefte. Und dann steht urplötzlich der Chef in der Tür und braucht sofort eine Information zu einem Verfahren über einen stillgelegten Audi, dessen TÜV schon seit Monaten abgelaufen ist.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen neuen Flyer zum Vollzug von § 11 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes herausgegeben. Der neue eID-Flyer umfasst 10 Seiten. Er informiert Bürgerinnen und Bürger umfassend und abschließend über die digitalen Funktionen des Personalausweises.
Immer mehr ältere Menschen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Ina Kramer, stellvertretende Sachgebietsleiterin im Amt für soziale Dienste, blickt auf ihr Handy.
Währenddessen wird die Klinke ihrer Bürotür heruntergedrückt. Die Tür öffnet sich langsam, und ein gebrechlicher Mann steht im Türrahmen. Er stützt sich auf seinem Rollator ab. Im Korb des Rollators liegen zwei leere Coladosen.
Die Einkünfte des Mannes reichen zum Leben nicht aus. Auch er wird einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
unter diesem Motto verrichten Mitarbeitende in den Fundbüros tagtäglich ihre Arbeit.
Dort erkundigen sich aufgeregte Bürger, ob ihre Autoschlüssel abgegeben worden sind. Andere bringen Aktentaschen und prall gefüllte Einkaufsbeutel vorbei.
Als wenn dies allein schon nicht reichen würde …
Willkommen im Team! Ein Gespräch mit Andreas Weber.
Hallo Andreas Weber, wir freuen uns, Sie in unserem Team begrüßen zu dürfen! Erzählen Sie uns doch ein wenig über sich. Wie kamen Sie zu unserem Unternehmen?
Antwort:
Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und habe etwa 10 Jahre in diesem Beruf gearbeitet. Anfang der 90er Jahre wechselte ich in die Medienbranche. Hier habe ich dann bis vor vier Jahren unter anderem als Verkaufsleiter gearbeitet. Im Anschluss war ich bei einem Pflegedienst im Bereich Beratung tätig.
Seit 02.09.2024 bin ich jetzt beim Deutschen Gemeindeverlag.
Was sind Ihre ersten Eindrücke von unserem Unternehmen?
Erwerbsmigration, ein Auslandsstudium, Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen sind nur drei Gründe, die Menschen veranlassen, für eine gewisse Zeit oder dauerhaft ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegen. Sie alle benötigen einen Aufenthaltstitel. Und ihre Zahl nimmt stetig zu. Dabei ist jeder Aufenthaltstitel an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.
Der Alltag in den Ausländerbehörden wird dadurch zunehmend turbulenter. Weniger Zeit für mehr Arbeit, wissen Kolleginnen und Kollegen.
Am 22. August 2024 hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Auflage 15.1 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten bekannt gemacht und 13 neue Tatbestände eingefügt. Sie enthalten Ordnungswidrigkeiten auf der Grundlage des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Die Bauordnungen der Bundesländer verpflichten Bauherren, bei der Ausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben an der Baustelle Schilder mit Angaben zum Bauvorhaben und den an seiner Ausführung beteiligten Personen anzubringen. Baustellenschilder müssen so beschaffen sein, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar und lesbar sind.
Dabei sind Baustellenschilder tagtäglich den Unbilllen des Wetters ausgesetzt. Kräftiger Wind, Dauerregen oder intensive UV-Strahlung, Frost oder Hitze sorgen dafür, dass Verkehrsteilnehmende den Inhalt ungeschützter Schilder im Laufe der Bauzeit immer schlechter erkennen können.