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Lernen Sie praxisbezogen und anhand zahlreicher Beispiele die unterschiedlichen Verwaltungsbereiche sowie die Formen der Aufgabenwahrnehmung in der Öffentlichen Verwaltung kennen.
Wer im Bürgermeisteramt steht, kennt diese Momente: Gedanken, die nicht zur Ruhe kommen. Sorgen, die sich im Kopf festsetzen. Themen, die man gedanklich immer wieder bewegt – tagsüber im Rathaus und nachts im Bett.
In vielen Situationen im Rathaus spüren Sie die Spannung: Das unangenehme Gefühl vor der nächsten Gemeinderatssitzung oder der innere Druck, Themen nicht auszusprechen, um eine Eskalation zu vermeiden.
Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs gefordert.
Gut ein Jahr ist seit meinem Start beim Deutschen Gemeindeverlag vergangen. Mit meinem Einstieg im Dezember 2024 durfte ich direkt im Rahmen der vorgezogenen Bundestagswahl beginnen – ein spannender Auftakt. Seitdem ist viel passiert.
Wer kennt es nicht: es geht ein Antrag auf Lastenzuschuss in der Wohngeldstelle ein und man versucht, diesen an die erfahrene Kollegin oder den erfahrenen Kollegen abzugeben.
Dieses Seminar vermittelt praxisnahe Inhalte und Erfahrungen, die jeden Sachbearbeitenden im Umgang mit Lastenzuschüssen sicher macht und auftauchende Fragen beseitigt. Egal ob Standard- oder Spezialfall.
Dieser Ratgeber bringt Licht ins Paragrafendunkel: Er macht deutlich, wo der Gemeinderat entscheiden kann, wo Gesetze verpflichtend sind und wie sich Handlungsspielräume klar voneinander abgrenzen lassen.
Die Vergabe von Aufträgen, insbesondere im Bau, aber nicht nur in diesem Bereich steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt des Gebots der losweisen Vergabe gemäß § 97 Abs. 4 GWB. Unabhängig von aktuell diskutierten Erleichterungen bei der Vergabe soll in diesem Webinar betrachtet werden, unter welchen Voraussetzungen bereits jetzt eine Vergabe von einem Auftrag an einen Generalunternehmer rechtlich zulässig, d.h. ein Absehen von der losweisen Vergabe möglich ist.
Rechtsextremes Verhalten von Beamtinnen und Beamten beherrscht regelmäßig die Schlagzeilen und ist von hoher politischer Brisanz. Welche Möglichkeiten haben die personalverwaltenden Stellen bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, wenn Verdachtsmomente bestehen, ob die künftige Beamtin/der künftige Beamte auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht? Wie ist zu verfahren, wenn während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf oder Probe Zweifel an der charakterlichen Eignung auftreten? Und schließlich: Welche Möglichkeiten bieten Dienst- und Disziplinarrecht, um rechtsextremem Verhalten Einhalt zu gebieten und notfalls das Beamtenverhältnis ggf. durch die Einschaltung des Disziplinargerichts zu lösen? Kann sogar das Ruhegehalt aberkannt werden?
Kommunale Verwaltungen stehen zunehmend unter Beobachtung hinsichtlich einer gesetzeskonformen, zweckgerichteten und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) übernimmt dabei eine zentrale Kontrollfunktion.