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Die Haltung von Pferden stellt die zuständigen Behörden vor besondere fachliche und rechtliche Anforderungen. Wo eine Erlaubnis zur Pferdehaltung, zum Betrieb entsprechender Einrichtungen oder im Zusammenhang mit tierschutzrechtlich relevanten Fragestellungen zu prüfen ist, bedarf es einer tragfähigen Entscheidung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den praktischen Gegebenheiten der Pferdehaltung gerecht wird.

Die Tierschutz-Hundeverordnung stellt Behörden in der Praxis vor die Aufgabe, Anträge auf Erlaubniserteilung rechtssicher, einheitlich und zugleich tierschutzgerecht zu prüfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Stellen müssen die rechtlichen Anforderungen an Haltung, Betreuung und Unterbringung von Hunden sicher erfassen, die vorgelegten Nachweise zutreffend bewerten und auf dieser Grundlage tragfähige Entscheidungen vorbereiten oder treffen.

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Hundezucht gemäß § 11 Tierschutzgesetz stellt die zuständige Behörde vor anspruchsvolle rechtliche und tatsächliche Prüfungen. Zu beurteilen ist insbesondere, ob die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und ob die vorgesehenen Haltungsbedingungen den tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die behördliche Entscheidung muss von Beginn an tragfähig vorbereitet sein, um sowohl den Belangen des Tierschutzes als auch den Rechten der Antragstellenden gerecht zu werden und auch in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren Bestand zu haben.

Die Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz stellt die zuständigen Behörden vor anspruchsvolle fachliche und rechtliche Prüfungsfragen. Zu beurteilen ist, ob die antragstellende Person oder der antragstellende Betrieb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Hundetrainer oder für den Betrieb einer Hundetagesstätte erfüllt und ob die Erlaubnis rechtssicher erteilt, mit Nebenbestimmungen versehen oder versagt werden muss. Dabei treffen tierschutzrechtliche Anforderungen, Fragen der Sachkunde und Zuverlässigkeit, betriebliche Gegebenheiten sowie die Anforderungen an ein rechtmäßiges Verwaltungsverfahren unmittelbar aufeinander. 

Das von der ÖDP initiierte Volksbegehren „Macht auf Zeit“ zielt auf eine Änderung der Bayerischen Verfassung: Wer das Amt des Ministerpräsidenten bereits insgesamt zehn Jahre ausgeübt hat, soll nicht erneut gewählt werden können. Aktuell sammelt die Initiative die notwendigen 25.000 Unterstützungsunterschriften für den Zulassungsantrag. 

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Hundezucht gemäß § 11 Tierschutzgesetz stellt die zuständige Behörde vor anspruchsvolle rechtliche und tatsächliche Prüfungen. Zu beurteilen ist insbesondere, ob die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und ob die vorgesehenen Haltungsbedingungen den tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die behördliche Entscheidung muss von Beginn an tragfähig vorbereitet sein, um sowohl den Belangen des Tierschutzes als auch den Rechten der Antragstellenden gerecht zu werden und auch in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren Bestand zu haben.

Die Vorbereitung von Gemeinden und Städten auf Krisen und Katastrophen ist in Deutschland absolut unzureichend. In Zeiten von multiplen Risiken und Krisen ist es unabdingbar, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und die Funktionsfähigkeit der Gemeinden/Städte und ihrer Behörden (zum Beispiel der Feuerwehr) zu gewährleisten. In diesem Seminar zeigt Ihnen Daniel Strecker, wie Sie vielen Gefahren entgegenwirken.

Im Zuge des Klimawandels (Klimaveränderung) muss mit häufigeren und stärkeren Extremwetterphänomene gerechnet werden. Diese können zu Krisen werden, wenn beispielsweise Versorgungsnetze und -einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen unterbrochen oder beschädigt werden. Für solche außergewöhnlichen Ereignisse müssen sich Kommunen und Kreise rüsten. Hier stehen Leib, Leben, Eigentum auf dem Spiel.

In Zeiten von stetig wachsenden Risiken und Krisen ist es zwingend erforderlich, dass die öffentliche Verwaltung vorbeugend und im Katastrophen- und Krisenfall sicher handeln kann.

Kommunale Verwaltungen stehen zunehmend unter Beobachtung hinsichtlich einer gesetzeskonformen, zweckgerichteten und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) übernimmt dabei eine zentrale Kontrollfunktion.

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