Online-Seminar am 16. September 2024: „Einheitlicher Bußgeldkatalog – Fluch oder Segen?“

Maik Maschke

Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs gefordert.

Hintergrund der Forderung sind vermutete Unterschiede hinsichtlich der Höhe der für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften üblicherweise verhängten Bußgelder zwischen den einzelnen Behörden bzw. Regionen.

Ein Bußgeldkatalog dient der einheitlichen Ahndung häufig auftretender gleichartiger Vergehen und ist auf ein transparentes Verwaltungshandeln ausgerichtet. In solch einem Katalog werden Verstöße/Tatbestände aus den einzelnen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und deren Ahndungsmöglichkeiten aufgelistet, einschließlich einer empfohlenen Bußgeldhöhe als Rahmen/Spanne. Dennoch wird jeder Einzelfall entsprechend berücksichtigt.

Im Online-Seminar erläutert der Referent Maik Maschke anhand des Sächsischen Bußgeldkatalogs, warum ein (bundes)einheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFBG gebraucht wird.

Zudem stellt Maik Maschke die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ der von der Bundesregierung beauftragten Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität Marburg vor.

Der Referent:

Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“.

Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Gemeindeverlag und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. profitieren Verbandsmitglieder von einem ermäßigten Teilnahmebetrag.

Seminarinhalte und Anmeldung

  • Warum wird ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFGB gebraucht?
  • Beispiele aus anderen Bereichen
  • Einblicke in den sächsischen Bußgeldkatalog und Beispiele
  • Aktueller Arbeitsstand auf Bundesebene

Seminartermin: Montag, 16. September 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

Teilnahmegebühren und Leistungen:

EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Für Mitglieder des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. oder der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure: EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar.

Sie haben noch Beratungsbedarf? Unsere Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.

Fachbereich(e): Öffentliche Verwaltung, Seminare. Schlagwort(e) , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.