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Seminare

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Kreisangehörige Städte und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Natur und Lebensqualität vor Ort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Ob Grünflächen, Parks, Gewässer oder kommunale Wälder – gerade im Siedlungsraum können Kommunen wichtige Beiträge zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Klimaanpassung und zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen: Neue gesetzliche Vorgaben, etwa durch die EU-Wiederherstellungsverordnung, sowie naturschutzrechtliche Anforderungen in der Bauleitplanung machen das Themenfeld zunehmend komplex.

Corona ist vorüber. Zahlreiche Tiere, die in der Pandemie als „Mitbewohner“ angeschafft wurden, landen mittlerweile auf der Straße. Sie werden zu Fundtieren, für die die Gemeinden als Fundbehörden zuständig sind. Aber das sind bei Weitem nicht die einzigen Tiere, um die sich Kommunen kümmern müssen. In diesem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte über den Umgang mit Fundtieren und anderen Tieren, die in die Obhut der Städte und Gemeinden gelangen.

Verwilderte Katzen leben ein oft von Krankheit, Hunger und Leid geprägtes Dasein abseits der sonst für Hauskatzen praktizierten menschlichen Fürsorge. An vielen Orten kümmern sich Privatpersonen oder in Vereinen organisierte Ehrenamtliche um diese Katzen. Kommunen und Tierheime übernehmen teils die Finanzierung. 

Beißvorfälle, Übergriffe auf Menschen, verletzte Tierhalter oder eskalierende Konflikte im Wohnumfeld zählen zu den Auslösern, die ordnungsbehördliches Handeln notwendig machen und eine von vornherein tragfähige Entscheidung verlangen, die auch noch im Widerspruchs- oder Klageverfahren hält.

Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und in öffentlichen Anlagen ist ein tägliches Ärgernis. Er beeinträchtigt das Stadtbild, ist unhygienisch, kann gesundheitliche Risiken bergen, führt regelmäßig zu Beschwerden bei Kommunen und entwickelt sich immer mehr zu einem dauerhaft konfliktträchtigen Thema.

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen und in die Lage zu versetzen, eine rechtssichere Auswertung und Interpretation der von den selbstständigen Antragstellenden und Leistungsberechtigten eingereichten Belege zur Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII vorzunehmen.

Fast jeder kennt die Doku-Soap, in der ein Restauranttester Gastronomiebetriebe genau unter die Lupe nimmt. Was für den Fernsehzuschauer Fiktion ist, gehört für Beschäftigte in den Ordnungsämtern, die mit dem Vollzug des Gaststättenwesens betraut sind, zum Arbeitsalltag.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören zur Kontrolle der Produktionshygiene als Schwerpunkt auch das Schädlingsmanagement (Prävention, Monitoring, Bekämpfung).

Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur ist auch als „Wiederherstellungsverordnung“ oder kurz: W-VO bekannt. Artikel 8 der W-VO benennt Vorgaben zur „Wiederherstellung städtischer Ökosysteme“.

In Zeiten von stetig wachsenden Risiken und Krisen ist es zwingend erforderlich, dass die öffentliche Verwaltung vorbeugend und im Katastrophen- und Krisenfall sicher handeln kann.