Seminare
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Einsatz, Übung, Ausbildung oder Fahrt zum Feuerwehrhaus: Wer sich in der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, übernimmt Verantwortung. Doch was gilt, wenn dabei etwas passiert? Wer haftet bei Schäden gegenüber Dritten? Wann bestehen Ansprüche gegenüber der Kommune? Wie sind Feuerwehrangehörige bei Unfällen oder Schäden am privaten Fahrzeug abgesichert?
Starkregenereignisse stellen Kommunen und insbesondere Bauhöfe zunehmend vor große Herausforderungen. Überlastete Entwässerungssysteme, überflutete Straßen, vollgelaufene Keller, umstürzende Bäume und ausgespülte Wege erfordern ein schnelles, koordiniertes und rechtssicheres Handeln.
Animal Hoarding, das krankhafte Sammeln und Halten von Tieren, stellt Kommunalbehörden zunehmend vor große Herausforderungen.
„Klimaanpassung ist kein nice to have“ lautet die Überschrift einer Stellungnahme des Städtetages. Extreme Hitze in den Sommermonaten, Dürrephasen, Starkregen, Hochwasser und Sturm stellen Kommunen bundesweit vor gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Sie sind bereits heute enorm und werden von Jahr zu Jahr zunehmen.
Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und in öffentlichen Anlagen ist ein tägliches Ärgernis. Er beeinträchtigt das Stadtbild, ist unhygienisch, kann gesundheitliche Risiken bergen, führt regelmäßig zu Beschwerden bei Kommunen und entwickelt sich immer mehr zu einem dauerhaft konfliktträchtigen Thema.
Das kompakte 5-stündige Online-Seminar richtet sich explizit an Führungskräfte in Gemeinden und Kommunen, die für das Krisenmanagement zuständig sind und ihre Verantwortung für die Cybersicherheit stärken möchten.
Täglich bedrohen Angriffe im Cyber- und Informationsraum Kommunalbehörden, staatliche Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger. Und dies nicht nur in Zeiten hybrider Bedrohungen. Der Aufbau eines wirkungsvollen Managementsystems für die Informationssicherheit ist Gegenstand zweier Online-Seminare im Juni 2027.
Für viele Entscheidungen der Kommunalbehörden sind Kenntnisse des Sachenrechts unabdingbar.
Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen.
Die Vergabe von Aufträgen, insbesondere im Bau, aber nicht nur in diesem Bereich steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt des Gebots der losweisen Vergabe gemäß § 97 Abs. 4 GWB. Unabhängig von aktuell diskutierten Erleichterungen bei der Vergabe soll in diesem Webinar betrachtet werden, unter welchen Voraussetzungen bereits jetzt eine Vergabe von einem Auftrag an einen Generalunternehmer rechtlich zulässig, d.h. ein Absehen von der losweisen Vergabe möglich ist.