Online-Seminar Abhilfeverfahren

In unserem Online-Seminar Abhilfeverfahren erwartet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kommunen eine systematische und praxisnahe Einführung in die Bearbeitung von Widersprüchen. Sie lernen Widersprüche strukturiert und konsequent zu prüfen, Fallstricke zu erkennen und Abhilfeentscheidungen rechtssicher und verständlich zu begründen.

Weißer Aktenordner mit der Beschriftung „Abhilfebescheid“ als Motiv für ein Online-Seminar.
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Der Referent:
Daniel Strecker ist Jurist und Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ehemaliger Amtsleiter einer Stadt in Baden-Württemberg für den Bereich Sicherheit und Ordnung. Er lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und ist Autor des beliebten Standardwerks "Handbuch für die Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg".

 

Seminarinhalte:

  • Prüfungspflicht der Ausgangsbehörde
  • Einordnung des angefochtenen Bescheids: belastende Regelungen aus einem Bewilligungsbescheid, Kostenbescheid, Bescheid aus einem Sozialverwaltungsverfahren
  • Zulässigkeit des Widerspruchs (Prüfung der Fristen, Rechtsbehelfsbelehrung)
  • Begründung des Widerspruchs (materielle Prüfung, Prüfung von Tatsachen und Beweislage, Ermessensprüfung)
  • Prüfung neu vorgebrachter Tatsachen
  • Prüfung bei Änderung der Rechtslage
  • Erlass eines Abhilfebescheids: Tenor, Kosten (auch Aufwendungen, Anwaltskosten)
  • Erlass eines Teilabhilfebescheids: Tenor, Kosten (auch Aufwendungen, Anwaltskosten)
  • Gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren
  • Strategische Maßnahmen: Können nach Erlass eines Teilabhilfebescheids weitere Regelungen aus dem Verwaltungsakt angefochten werden?
  • Besonderheiten bei der Kostenentscheidung in Sozialverwaltungsverfahren
  • Rücknahme des ursprünglichen Verwaltungsaktes (Bezug zum Abhilfebescheid); BVerwG 28.04.2009 – 2 A 8/08 (Rücknahme anstatt Abhilfe); BVerwG 01.07.1999 – 4 C 23/97 (Umdeutung)
  • Widerruf des ursprünglichen Verwaltungsaktes (Bezug zum Abhilfebescheid)
  • Weiterleitung an die Widerspruchsbehörde bei unterbliebener Abhilfe/teilweiser Abhilfe
  • Dokumentation des Abhilfeverfahrens (Schriftwechsel, Beweise, Begründungen)
  • Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung zum 1. Januar 2027

 

Zielgruppe: 
Beschäftigte, die in ihrer Aufgabenwahrnehmung mit der Erstellung, Prüfung und Bearbeitung von Verwaltungsakten befasst sind, Abhilfeentscheidungen vorbereiten oder treffen. Dabei eignet sich das Seminar gleichermaßen für neue Mitarbeitende, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und erfahrene Beschäftigte, die die Qualität ihres Verwaltungshandelns verbessern möchten. 


Seminartermin: Donnerstag, 20. Mai 2027

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
245,-- EUR pro Person (zuzüglich gesetzlich gültiger MwSt.). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Gerne beantworten Ihre Fragen unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst. Sie erreichen ihn unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.

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