Die „Minderwertigen“. Behinderung in der Zeit des Faschismus

Ein Interview mit der Herausgeberin

Menschen mit Behinderungen gehörten zu den Gruppen, die im Nationalsozialismus verfolgt, ausgegrenzt, zwangssterilisiert und ermordet wurden. Die nationalsozialistische Rassenideologie bestimmte dabei nicht nur den staatlichen Umgang mit behinderten Menschen, sondern wirkte auch in sonderpädagogische Institutionen und die pädagogische Praxis hinein.

Der von Sieglind Luise Ellger-Rüttgardt herausgegebene Band Die „Minderwertigen“ untersucht diese Geschichte erstmals umfassend aus heil- und sonderpädagogischer Perspektive. Er zeichnet den staatlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Nationalsozialismus nach, wobei der Blick nicht auf das „Dritte Reich“ beschränkt bleibt, sondern auf ausgewählte europäische Länder sowie Japan ausgeweitet wird. Im Interview erläutert die Herausgeberin die Auswirkungen der Verfolgung, die Verstrickungen pädagogischer Berufsgruppen und die bleibende Bedeutung der historischen Auseinandersetzung für Gegenwart und Demokratie.

Buchcover

Sieglind Luise Ellger-Rüttgardt (Hrsg.)
Die "Minderwertigen"
Behinderung in der Zeit des Faschismus 

2026. 398 Seiten, kartoniert
€ 39,–
ISBN 978-3-17-039536-7

Der Titel Ihres Sammelbandes bezieht sich auf die nationalsozialistische Rassenideologie, anhand derer Menschen mit Behinderung als „minderwertig“ klassifiziert wurden. Welche Konsequenzen hatte diese Ideologie im „Dritten Reich“ für Menschen mit Behinderungen?

Der Wert behinderter Menschen im „Dritten Reich“ bemaß sich nach zwei Kriterien: dem rassischen Wert und dem der gesellschaftlichen „Brauchbarkeit“. Die Gewichtung der beiden Kriterien variierte gemäß den jeweiligen Zeitumständen. So gewann während der einsetzenden Kriegsvorbereitungen der Aspekt der „Brauchbarkeit“ zunehmend an Bedeutung. Dies bedeutet, dass Sonderschulen und ihre Schülerschaft nicht per se diffamiert und ausgegrenzt wurden, sondern – sofern das rassische Kriterium erfüllt war – als noch nützliche Glieder der Volksgemeinschaft eingestuft werden konnten.

Dass die rassische Zuschreibung aber der entscheidende Maßstab für die Beurteilung von Menschen mit einer Behinderung war, zeigt der Umgang mit den sogenannten „Fremdrassigen“ wie Juden und „Zigeunern“. Wer als „Jude“ oder „Zigeuner“ abgestempelt wurde, war per Definition der Vernichtung preisgegeben. Diese Personen traf das „Euthanasie“-Programm, das als „geheime Reichssache“ am 1. September 1939 in Kraft trat, im August 1941 offiziell gestoppt wurde, aber im Geheimen als „wilde Euthanasie“ bis Kriegsende und an einigen Orten sogar darüber hinaus praktiziert wurde.

„Arische“ Menschen mit einer Behinderung, die mit fragwürdigen Methoden als „erbkrank“ klassifiziert wurden, fielen dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) von Juli 1933 zum Opfer, das am 1. Januar 1934 in Kraft trat und das die ungeheure Zahl von etwa einem Prozent der Bevölkerung erfasste. In hohem Maße von der Zwangssterilisation betroffen waren Frauen sowie Hilfsschüler und Hilfsschülerinnen.

Inwiefern wurden Sonderpädagoginnen und -pädagogen Teil des Systems und welche Entscheidungsmacht hatten sie dabei?

Weder bei der Zwangssterilisation noch bei der Vorbereitung der Euthanasiemaßnahmen hatten Sonderpädagogen eine Entscheidungsmacht; sie lag ausschließlich bei Juristen und vor allem bei Medizinern. Indirekten Einfluss besaßen Sonderpädagogen durch ausgestellte Zeugnisse, Berichte und Gutachten, die von den Erbgesundheitsgerichten angefordert wurden.

Warum wurde die Verfolgung von Menschen mit Behinderung im Nationalsozialismus aus heil- und sonderpädagogischer Perspektive lange nicht umfassend aufgearbeitet – und was leistet Ihr Band hier neu?

Es liegen nur wenige frühe Arbeiten aus der heil- und sonderpädagogischen Perspektive vor, weil die tonangebende Nachkriegsgeneration der Sonderpädagogen noch in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den NS-Verbrechen stand. Wie viele andere Berufsgruppen auch wurde die NS-Zeit von der großen Mehrheit der Sonderpädagogen nicht thematisiert bzw. bewusst verdrängt. 

Neu in meinem Buch sind eine stärkere Fokussierung auf regionalgeschichtliche Untersuchungen sowie der bislang nahezu vollständig fehlende internationale Blick auf ausgewählte Länder.

Ihr Band verbindet übergreifende Analysen mit einzelnen Lebensgeschichten. Gibt es ein Schicksal oder eine Person, die Ihnen während der Arbeit besonders im Gedächtnis geblieben ist – und warum?

Besonders berührt hat mich zum einen die mutige Haltung der Hamburger Hilfsschullehrerin Frieda Buchholz, die sich vehement für eine ehemalige Schülerin einsetzte, um ihre Zwangssterilisation zu verhindern, und zum anderen das Schicksal der betroffenen Schülerin, deren Lebensweg ich bis in die Nachkriegszeit verfolgen konnte (S. 600ff.).

Die Autorinnen und Autoren in Ihrem Band nehmen nicht nur NS-Deutschland in den Blick: Sie beschäftigen sich auch mit anderen Ländern, in denen in den 1930er und 1940er Jahren faschistische Regime herrschten, etwa Japan und Italien, sowie mit Ländern unter NS-Besatzung, wie Dänemark oder Frankreich. Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede gab es in der Behandlung von Menschen mit Behinderung?

In allen untersuchten Ländern gab es einflussreiche Debatten um Rassenhygiene und die Forderung nach praktischen Maßnahmen, was zum Teil auch in die Tat umgesetzt wurde. Gemeinsam ist diesen Ländern auch, dass die Mehrheit der Bevölkerung schwer behinderte Menschen als Last und Gefahr für die Gesellschaft betrachtete. Im deutlichen Unterschied zu Deutschland gab es in keinem der analysierten Länder eine konsequente Umsetzung der Theorien in Form massenhafter Sterilisierungen oder gar einer staatlich organisierten Durchführung von Tötungsprogrammen. Sehr wohl existierten aber in den einzelnen Ländern – wiederum sehr unterschiedlich ausgeprägt – gesellschaftliche Exklusion, Internierung, Zwangssterilisierung und eine Politik der Vernachlässigung vulnerabler Menschen, die zum Tode führen konnte.

Welche Konsequenzen sollten wir aus der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen heute ziehen, sowohl in der Heil- und Sonderpädagogik als auch als Gesamtgesellschaft?

Wir sehen uns weltweit mit einem ideologischen „Rechtsruck“ konfrontiert, der auch Deutschland erfasst hat. Minderheiten wie Menschen mit einer Behinderung werden erneut mit gesellschaftlicher Exklusion bedroht, da sie nicht als gleichberechtigte Bürger mit unveräußerlichen Rechten, sondern als „Last“ für die Gesellschaft betrachtet werden.

Hier kann die Geschichte als „Lehrmeisterin“ Handlungsorientierung für die Gegenwart bieten.

Dr. Sieglind Luise Ellger-Rüttgardt war Professorin für Allgemeine Rehabilitationspädagogik an der Humboldt-Universität zu Berlin.