Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde der 2015 eingeführte § 217 des Strafgesetzbuchs (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt.
Das Gericht hat aus dem Grundgesetz ein Recht abgeleitet, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, und zugleich dem Gesetzgeber Hinweise für eine verfassungskonforme Regelung der Suizidhilfe gegeben.
2014 stellten Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Prof. Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox, Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz und Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing ihren ersten Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids vor.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichts sowie den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Daten stellen die Autoren nun mit der 2., erweiterten und überarbeiteten Auflage Ihres Werks „Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben“ ihren aktualisierten Gesetzesvorschlag zur Regelung der Suizidhilfe vor.
Die Autoren vertreten drei wissenschaftliche Disziplinen, die eng mit der Thematik verbunden sind: die Medizinethik, das Medizinrecht und die Palliativmedizin.
Ihr Vorschlag will einen Beitrag zu einer konstruktiven Diskussion leisten.
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vom Montag, den 22. Juni 2020,
im Presseclub München
können Sie auf YouTube ansehen.
Im Artikel „Ärzte sollen Suizidwunsch prüfen“ berichtet die „Ärztezeitung“ über den Gesetzesvorschlag.
Prof. Urban Wiesing war auch zu Gast im „ÄrzteTag“-Podcast „Neue Regeln für die ärztliche Sterbehilfe?“
Hier die ganze Folge hören: