- Anerkennung von Assistenzhunden, die ihre Ausbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen und vor dem 1. Juli 2024 abgeschlossen haben
- Anerkennung von Assistenzhunden, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben,
- Anerkennung von Assistenzhunden, die von einem anderen Träger anerkannt wurden
- Ausstellung eines Ausweises und Abzeichens für Assistenzhunde, die als Hilfsmittel nach § 33 SGB V gewährt werden
- Verlängerungsantrag
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