Neue Gewerbemeldungen 2025
Am 1. November 2025 tritt eine wichtige Rechtsänderung in Kraft.
Ab diesem Datum dürfen ausschließlich die neuen Formulare für Gewerbemeldungen verwendet werden.

Bereits im Bundesgesetzblatt 2024, Nummer 411 hat der Gesetzgeber durch die Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie die Gewerbeanzeigeverordnung geändert. Ein Schritt im Rahmen des staatlichen Dauerauftrags zur Bürokratieentlastung.
Daraufhin hat der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ im Sommer 2025 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung angepasst. Dies betrifft insbesondere:
- die Empfangsbescheinigungen für die Anzeigepflichtigen
- die Unterrichtung für bundesstatistische Erhebungen der Gewerbean- und Gewerbeabmeldungen nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO)
- sowie die Hinweise für die Gewerbeanzeigepflichtigen.
Alle relevanten Änderungen werden in der Neuauflage unserer Formulare berücksichtigt. Einen detaillierten Überblick über unser Produktportfolio „Gewerbemeldungen 2025“ finden Sie im beigefügten Bestellschein. Bitte verwenden Sie diesen Bestellschein für Ihren Auftrag.
Unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienststehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Sie erreichen ihn unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.