Kaum ein Amt kommt ohne sie aus. Ob nun ein Gebührenbescheid, ein Bußgeldbescheid oder auch nur eine Rechnung einer Bürgerin oder einem Bürger übersandt werden soll, …
aus vielerlei Gründen ist es zweckmäßig, die amtliche Nachricht um einen Zahlungsverkehrsvordruck zu ergänzen und beides in einem Dokument zusammenzufassen. Häufig ist nur auf diese Art und Weise behördenintern eine eindeutige Zuordnung des Zahlungsvorgangs möglich.
Unsere Produktpalette Zahlungsverkehrsvorducke umfasst Plano-Vordrucke für individuelle Anschreiben im A4-Format, in deren unterem Drittel eine Überweisung und ein Zahlschein aufgedruckt sind. Die Empfängerin/der Empfänger des Schreibens kann Überweisung und Zahlschein aufgrund der vorhandenen Perforation problemlos voneinander trennen. Unsere Zahlungsverkehrsvordrucke basieren auf den aktualisierten Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke der Deutschen Kreditwirtschaft aus dem Jahre 2016.
Ihre Fragen rund um dieses Thema beantworten gerne unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) und dgv@kohlhammer.de.