Online-Seminar Erlaubnis zum Betreiben einer Hundezucht gemäß § 11 Tierschutzgesetz: rechtssichere Prüfung, tragfähige Erlaubnisentscheidungen und wirksame behördliche Aufsicht

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Hundezucht gemäß § 11 Tierschutzgesetz stellt die zuständige Behörde vor anspruchsvolle rechtliche und tatsächliche Prüfungen. Zu beurteilen ist insbesondere, ob die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und ob die vorgesehenen Haltungsbedingungen den tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die behördliche Entscheidung muss von Beginn an tragfähig vorbereitet sein, um sowohl den Belangen des Tierschutzes als auch den Rechten der Antragstellenden gerecht zu werden und auch in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren Bestand zu haben.

Vier Hunde auf einer Wiese
Игорь Олейник | stock.adobe.com

Am Ausgangspunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Hundezucht erlaubnispflichtig ist und welche Anforderungen an die Erlaubniserteilung im Einzelnen zu stellen sind. Hier treffen gesetzliche Vorgaben des Tierschutzrechts, fachliche Anforderungen an Haltung und Zucht, tatsächliche Gegebenheiten vor Ort sowie die verwaltungspraktische Umsetzung in der Behörde unmittelbar aufeinander. Im Mittelpunkt des Seminars steht daher die rechtssichere behördliche Entscheidung: von der Einordnung des konkreten Vorhabens über die Prüfung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen bis hin zum rechtssicheren Erlaubnisbescheid und zur nachfolgenden Überwachung des Betriebs.

 

Zielgruppe: 
Das praxisnahe Fachseminar richtet sich an Mitarbeitende in Ordnungsämtern, Veterinärämtern, Fallmanagerinnen und Fallmanager sowie Personen einer Kommunalbehörde, die getroffene Entscheidungen gegenüber der Bevölkerung begründen müssen.   

 

Der Referent:
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, Gründer der Ackenheil Anwaltskanzlei, Kanzlei für Tierrecht mit über 20-jähriger Erfahrung, Rechtsexperte für Tierrecht des Deutschen Anwaltvereins, Berater für Hundeschulen, Züchter, Tierärzte und Vereine in Fragen des Hunde- und Tierschutzrechts, Autor des Fachbuchs „Problemfall Hund“  

 

Seminarinhalte:

  • Anwendungsbereich, Zielsetzung und zentrale Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung
  • Voraussetzungen und Prüfungsmaßstäbe für die behördliche Erlaubniserteilung
  • Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sachkunde, persönliche Eignung sowie an Haltung, Betreuung und Unterbringung der Hunde
  • Prüfung und Bewertung von Unterlagen, Nachweisen, Ortsbesichtigungen und behördlichen Kontrollen
  • Rechtssichere Gestaltung von Bescheiden, Auflagen und Nebenbestimmungen
  • Behördliche Handlungsmöglichkeiten bei Verstößen unter Berücksichtigung von Ermessen und Verhältnismäßigkeit 

 

Seminartermin: Freitag, 22. Januar 2027  

Seminardauer: 10:00 Uhr bis ca.13:00 Uhr  

Teilnahmebetrag und Leistungen:
195,-- EUR pro Person (zuzüglich gesetzlich gültiger MwSt.). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Gerne beantworten Ihre Fragen unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst. Sie erreichen ihn unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.

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