Online Seminar - „Einheitlicher Bußgeldkatalog - Fluch oder Segen?“
Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs gefordert.
Hintergrund der Forderung sind vermutete Unterschiede hinsichtlich der Höhe der für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften üblicherweise verhängten Bußgelder zwischen den einzelnen Behörden bzw. Regionen.
Ein Bußgeldkatalog dient der einheitlichen Ahndung häufig auftretender gleichartiger Vergehen und ist auf ein transparentes Verwaltungshandeln ausgerichtet. In solch einem Katalog werden Verstöße/Tatbestände aus den einzelnen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und deren Ahndungsmöglichkeiten aufgelistet, einschließlich einer empfohlenen Bußgeldhöhe als Rahmen/Spanne. Dennoch wird jeder Einzelfall entsprechend berücksichtigt.

Im Online-Seminar erläutert Referent Maik Maschke anhand des Sächsischen Bußgeldkatalogs, warum ein (bundes)einheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFBG gebraucht wird.
Zudem stellt Maik Maschke die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ der von der Bundesregierung beauftragten Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität Marburg vor.
Zum Referenten:
Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“.
Seminarinhalte:
- Warum wird ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFGB gebraucht?
- Beispiele aus anderen Bereichen
- Einblicke in den sächsischen Bußgeldkatalog und Beispiele
- Aktueller Arbeitsstand auf Bundesebene
Seminartermin:
Online-Seminar am Montag, 23. Juni 2025
Seminardauer:
9:00 Uhr bis circa 12:00 Uhr
Teilnahmebetrag und Leistungen
150, -- EUR pro Person (zuzüglich gesetzlich gültiger MwSt). Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Gemeindeverlag und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. profitieren Verbandsmitglieder von einem ermäßigten Teilnahmebetrag in Höhe von 120,00 EUR pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Gerne beantworten Ihre Fragen unsere Fachberaterinnen/Fachberatern im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst. Sie erreichen ihn unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.