Online-Seminar Wahlwerbung - Sondernutzungen öffentlicher Sachen im Wahlkampf
Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen. Als Sondernutzung unterliegt sie klaren Genehmigungs-, Sicherheits- und Fristenregelungen. Diese komplexen Regelungen müssen Beschäftigte erkennen und bei der Bearbeitung entsprechender Anträge korrekt anwenden. Grundrechtliche Freiheiten von Parteien und Wählervereinigungen und gesetzliche und kommunale Vorgaben müssen miteinander in Einklang gebracht werden.
Unser Seminar vermittelt praxisnah die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Wahlwerbung im öffentlichen Raum. Ein Part widmet sich der digitalen Sondernutzung.

Der Referent:
Rechtsanwalt Dr. Stanislaw Chernin, Syndikusrechtsanwalt beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Stanislaw Chernin in Düsseldorf , spezialisiert auf Arbeits- und Verwaltungsrecht
Seminarinhalte:
- Grundlagen des Wegerechts
- Was ist grundsätzlich aus Sicht der Verwaltung im Wahlkampf zu beachten (Neutralität und Gleichbehandlung der Parteien) – welche Interessen kollidieren?
- Vollständige Versagung einer Sondernutzungserlaubnis
- Zulässige Nebenbestimmungen
- Digitale Sondernutzung (Social-Media-Kanäle, Webseite, Video-/Fernsehformate)
- Praxishinweise
- Austauschrunde
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende des Ordnungsamtes, der Sondernutzungsbehörde, in Bürgerbüros im Außendienst und neue Beschäftigte ohne Vorerfahrung im Wahlkampf.
Seminartermin: Mittwoch, 4. November 2026
Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 240,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Gerne beantworten Ihre Fragen unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst. Sie erreichen ihn unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.
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