Vordrucke zum Vollzug der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung

Am 1. August 2025 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Rechtsänderung am 4. April im Bundesgesetzblatt 2025, Nr. 103 verkündet.

Eingang eines großen Gebäudes mit Treppen, die hinaufführen

Grund für die Verordnungsänderung ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2019. Danach müssen betreuungsgerichtliche Entscheidungen einer betreuten Person persönlich bekanntgegeben werden, auch wenn sie selbst geschäftsunfähig ist.

Die Entscheidung des obersten deutschen Zivilgerichts erforderte eine Überarbeitung und Ergänzung der Zustellungsurkunde und des inneren Umschlags. Die Rückseite des inneren Umschlags, der Anlage 2, enthält folgerichtig zusätzlich Hinweise in leicht verständlicher Sprache.

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