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Auch mit ihrem gelben Hintergrund sind Zustellungsurkunden ein Evergreen im Arbeitsalltag der Kommunalbehörden. Vor mehr als 20 Jahren ist die Zustellungsvordruckverordnung im Bundesgesetzblatt erschienen.
Seither sind die Zustellungsurkunde als Anlage 1 und der innere und äußere Umschlag als Anlagen 2 und 3 für die Übermittlung von Bescheiden, Pfändungsverfügungen und amtlichen Schriftstücken, bei denen die absendende Behörde einen Beweis über die termingerechte Übermittlung des Dokumentes benötigt, aus dem Behördenalltag nicht wegzudenken.