Online-Seminar„Lebensmittelhygiene in Gaststättenbetrieben – ein Überblick“

Fast jeder kennt die Doku-Soap, in der ein Restauranttester Gastronomiebetriebe genau unter die Lupe nimmt. Was für den Fernsehzuschauer Fiktion ist, gehört für Beschäftigte in den Ordnungsämtern, die mit dem Vollzug des Gaststättenwesens betraut sind, zum Arbeitsalltag.

Hände eines Kochs die Speck zubereiten

Neben Vorschriften zur Gewerbeordnung, zum Gaststättenrecht und zum Jugendschutz müssen die mit der Überwachung von Gaststättenbetrieben Beauftragten besonders auf die Einhaltung der Lebensmittelhygiene und die zu ihrem Schutz erlassenen Rechtsvorschriften achten. Und ihre Zahl ist alles andere als gering.

In diesem Seminar lernen Sie die Rechtsgrundlagen zur Lebensmittelhygiene und zum Verbraucherschutz kennen und erfahren, welche Rechtsnormen Sie bei der Überprüfung eines Betriebes beachten müssen.

 

Der Referent:

Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“. Er referiert im Deutschen Gemeindeverlag auch zu Themen des Lebensmittelrechts und Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden.

Seminarinhalte:

  • Nationale und unionsrechtliche Rechtsgrundlagen
  • Schulungspflicht nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung
  • Voraussetzungen zum Tätigwerden nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes
  • Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen - Verbote
  • Verkehr mit Lebensmitteln tierischer Herkunft bzw. mit Backwaren, Konditoreiwaren und Speiseeis
  • Überprüfung der Eigenkontrolle und Dokumentationspflicht
  • Mehrwegpflicht
  • Kennzeichnungspflichten
  • Feilhalten von Wein, weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und Bier
  • Getränkeschankanlagen

 

Seminartermin: Online-Seminar am Montag, 12. Oktober 2026

Seminardauer: 9:00 Uhr bis circa 11:00 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Für Mitglieder des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. oder der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

Gerne beantworten Ihre Fragen unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst. Sie erreichen ihn unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.