Online-Seminar Grundlagen der Aufhebung und Erstattung nach den §§ 44 ff. SGB X

Im Hinblick auf die Aufhebung von Verwaltungsakten gibt es von der Rechtsprechung strenge formelle und materielle Vorgaben. Bei der Rückforderung ungerechtfertigter Leistungen können teilweise erhebliche Beträge betroffen sein. Zudem sind bei der Aufhebung von Verwaltungsakten und der Rückerstattung von Leistungen umfassende Ermittlungen des Sachverhalts erforderlich.

Dies umfasst die Durchführung von Anhörungen, die Auswahl der richtigen rechtlichen Grundlage sowie die Beachtung von Fristen. Dabei muss auch das Individualprinzip gewahrt bleiben.

Das Seminar unterstützt Sie dabei, die hohen Anforderungen der Gerichte zu erfüllen. Es vermittelt Ihnen praxisnahe Kenntnisse, wie Sie rechtssichere Aufhebungs-, Erstattungs- und Aufrechnungsbescheide erlassen können.

Portrait des Referenten Michael Herbers

Zielgruppe:

Mitarbeitende in den Grundsicherungssystemen des SGB II und SGB XII, die mit dem Tätigkeitsfeld der Aufhebung von Verwaltungsakten beauftragt sind.

Der Referent:

Michael Herbers, Dipl.-Verwaltungswirt und Jurist, begleitet das SGB II seit dessen Einführung 2005 und ist seit vielen Jahren bundesweit als Referent im Sozialleistungsrecht tätig. Er hat mehrere hundert Schulungen für Jobcenter und kommunale Träger durchgeführt, ist Gutachter für die Sozialgerichtsbarkeit und unterstützt mit HERBERS & PARTNER PartG Jobcenter bei Fallbearbeitung, Widersprüchen, Klagen und Organisationsfragen.

Exemplarische Inhalte:

  • Anhörungsverfahren nach § 24 SGB X, auch unter dem Aspekt der Jahresfrist nach den §§ 45, 48 SGB X
  • Richtige Ermächtigungsgrundlage unter Einbeziehung des Bestimmtheitsgrundsatzes (§ 33 SGB X) und der Begründetheit (§ 35 SGB X): Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 45 SGB X, Widerruf nach § 47 SGB X, Aufhebung nach § 48 SGB X sowie Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nach § 50 SGB X
  • Ausschlussfristen (insbesondere Jahresfrist) nach § 45 und § 48 SGB X
  • Erstattungsvoraussetzungen nach § 50 SGB X
  • Entscheidung über getrennte oder miteinander verbundene Aufhebungs-, Erstattung- und Aufrechnungsbescheide
  • Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung
  • Diskussion und Austausch aus dem Plenum
  • und weitere Inhalte

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende in den Grundsicherungssystemen des SGB II und SGB XII, die mit dem Tätigkeitsfeld der Aufhebung von Verwaltungsakten beauftragt sind.

Seminartermin: Mittwoch, 7. April 2027

Seminardauer: 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

 

Teilnahmebetrag und Leistungen:

EUR 250,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen

Sie haben noch Beratungsbedarf? Unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de

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