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Erstattung

Im Hinblick auf die Aufhebung von Verwaltungsakten gibt es von der Rechtsprechung strenge formelle und materielle Vorgaben. Bei der Rückforderung ungerechtfertigter Leistungen können teilweise erhebliche Beträge betroffen sein. Zudem sind bei der Aufhebung von Verwaltungsakten und der Rückerstattung von Leistungen umfassende Ermittlungen des Sachverhalts erforderlich.