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Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz müssen Kommunen ahnden

Auch wenn die letzten Regelungen des Konsumcannabisgesetzes erst im Juli in Kraft treten und die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Regelung nachjustieren wollen, enthält das Gesetz bereits jetzt klare Bestimmungen zum Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Verstöße gegen diese Regelungen sind sanktionsbewehrt.
In Nordrhein-Westfalen ist die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung bereits vor einigen Wochen in Kraft getreten, und das Land Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile den Bußgeldkatalog Konsumcannabis veröffentlicht. Auf dieser Grundlage kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung