Er ist kein Formblatt i.S.d. § 46 Absatz 3 BAföG. Den Auszubildenden steht es frei, den Vordruck zu nutzen.
Mit dem Formular können die Auszubildenden eine Erklärung abgeben, dass ihr Vermögen den Betrag von 10.000 € nicht überschreitet.
Diese Erklärung ersetzt insoweit die Angaben auf Seite 4 des Formblatts 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung.
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Unsere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter vor Ort und unser Vertriebsinnendienst beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein kostenloses Angebot. Sie erreichen uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.
Für Ihren Auftrag nutzen Sie bitte den in der Anlage beigefügten Bestellschein.