BAföG – Vordruck „Vereinfachte Vermögensfeststellung“

Er ist kein Formblatt i.S.d. § 46 Absatz 3 BAföG. Den Auszubildenden steht es frei, den Vordruck zu nutzen.

Mit dem Formular können die Auszubildenden eine Erklärung abgeben, dass ihr Vermögen den Betrag von 10.000 € nicht überschreitet.

Diese Erklärung ersetzt insoweit die Angaben auf Seite 4 des Formblatts 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung.

Bestellen Sie gleich den neuen Vordruck und ergänzen Sie Ihren Vorrat an BAföG-Formularen!

Unsere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter vor Ort und unser Vertriebsinnendienst beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein kostenloses Angebot. Sie erreichen uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.

Für Ihren Auftrag nutzen Sie bitte den in der Anlage beigefügten Bestellschein.

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.